AS 2023 10
Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz (GebV-AIG)
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Gebührenverordnung AIG vom 24. Oktober 20071 wird wie folgt geändert:
Art. 12 Abs. 3
3 Das SEM oder das EDA, im Rahmen seiner Zuständigkeit im Bereich Visa, kann gegenüber von Staatsangehörigen bestimmter Staaten die Visumgebühr erhöhen, wenn ein internationales Abkommen dies vorsieht.
II
Diese Verordnung tritt am 11. Januar 2023 um 18.00 Uhr in Kraft.2
11. Januar 2023 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset |