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AS 2023 10

Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz (GebV-AIG)

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Gebührenverordnung AIG vom 24. Oktober 20071 wird wie folgt geändert:

Art. 12 Abs. 3

3 Das SEM oder das EDA, im Rahmen seiner Zuständigkeit im Bereich Visa, kann gegenüber von Staatsangehörigen bestimmter Staaten die Visumgebühr erhöhen, wenn ein internationales Abkommen dies vorsieht.

II

Diese Verordnung tritt am 11. Januar 2023 um 18.00 Uhr in Kraft.2

11. Januar 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr