AS 2023 22
Verordnung des BLV
über Massnahmen zur Verhinderung
der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Nordirland
Änderung vom 23. Januar 2023
Präambel
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
verordnet:
I
Die Verordnung des BLV vom 15. Oktober 20211 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Nordirland wird wie folgt geändert:
Titel
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung
der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
II
Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
III
Diese Verordnung tritt am 25. Januar 2023 in Kraft.2
23. Januar 2023 | Bundesamt für Lebensmittelsicherheit Hans Wyss |
Anhang
(Art. 1, 2 Abs. 1 sowie 3–5)
Betroffene Gebiete und Sperrzonen
1 Sperrzonen in den betroffenen Mitgliedstaaten der EU
Die betroffenen Mitgliedstaaten der EU sowie die dort festgelegten Sperrzonen werden in folgendem Durchführungsbeschluss festgelegt:
EU-Grunderlass | Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten |
|---|---|
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 | Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 der Kommission vom 16. April 2021 betreffend Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten, ABl. L 134 vom 20.4.2021, S. 166; zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2023/125, ABl. L 16 vom 18.1.2023, S. 42 |
2 Betroffene Mitgliedstaaten der EU
In folgenden Mitgliedstaaten der EU bestehen Sperrzonen:
Belgien
Dänemark
Deutschland
Frankreich
Italien
Niederlande
Polen
Spanien
Tschechien
Ungarn