AS 2023 356
Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (AVO)
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Aufsichtsverordnung vom 9. November 20051 wird wie folgt geändert:
Gliederungstitel vor Art. 1
(Art. 1b Abs. 2)
Kategorisierung der Versicherungsunternehmen
Kategorie | Bilanzsumme in Mrd. CHF |
|---|---|
1 | > 250 |
2 | > 50 |
3 | >1 |
4 | >0.1 |
5 | ≤0.1 |
(Art. 36)
Expected Shortfall
Für eine Eintrittswahrscheinlichkeit u ∈ (0,1) ist das u-Quantil qu (X) einer Zufallsvariablen X (Verluste mit negativem Vorzeichen) unter dem Wahrscheinlichkeitsmass P definiert als
Der Expected Shortfall ESα [X] einer Zufallsvariablen X bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit α ∈ (0,1) (typischerweise klein) ist definiert als
Falls die Verteilung von X stetig ist, so ist der Expected Shortfall ESα [X] gegeben durch den bedingten Erwartungswert
(Art. 129f)
Basisinformationsblatt in der qualifizierten Lebensversicherung: Umfang, Sprache und Gestaltung
1. Formvorgaben
1.1 Das Basisinformationsblatt darf in der gedruckten Version insgesamt nicht mehr als drei DIN-A4-Seiten umfassen.
1.2 Es müssen Buchstaben in gut lesbarer Grösse verwendet werden.
1.3 Wenn im Basisinformationsblatt Farben verwendet werden, darf die Verständlichkeit der Informationen nicht beeinträchtigt sein, falls das Blatt in Schwarz und Weiss ausgedruckt oder fotokopiert wird.
1.4 Wird die Unternehmensmarke oder das Logo der Erstellerin oder des Erstellers oder der Gruppe, zu der sie oder er gehört, verwendet, darf sie beziehungsweise es weder von den im Basisinformationsblatt enthaltenen Informationen ablenken noch den Text verschleiern.
1.5 Erstellerinnen und Ersteller müssen sich an die Reihenfolge und Überschriften der Abschnitte halten, wie sie in der Mustervorlage (Ziff. 2) vorgegeben werden.
1.6 In Bezug auf die Reihenfolge der Angaben innerhalb der einzelnen Abschnitte, die Länge der einzelnen Abschnitte und die Anordnung der Seitenumbrüche bestehen keine Vorgaben.
1.7 Produktangaben können auch in tabellarischer Form vorgenommen werden.
2. Mustervorlage
Basisinformationsblatt |
|---|
Zweck «Dieses Basisinformationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über diese qualifizierte Lebensversicherung (das «Produkt») zur Verfügung. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen Produkten zu vergleichen.» [Alternativ können im gesamten Basisinformationsblatt statt «Ihnen» auch die Bezeichnungen «Versicherungsnehmerin und Versicherungsnehmer» oder «Versicherte» verwendet werden.] |
Produkt Produkt: [Name der qualifizierten Lebensversicherung, der vom Ersteller vergeben wurde] Ersteller: [Name, Adresse, Website und Telefonnummer des Versicherungsunternehmens, welches die qualifizierte Lebensversicherung erstellt hat.] Aufsichtsbehörde: [Hinweis darauf, ob das Versicherungsunternehmen, welches die qualifizierte Lebensversicherung erstellt hat, einer prudenziellen Aufsicht untersteht oder nicht und gegebenenfalls Angabe der Aufsichtsbehörde.] |
Produktgenehmigung oder -bewilligung [Hinweis auf eine allfällige gesetzliche Genehmigungs- oder Bewilligungspflicht für die qualifizierte Lebensversicherung.] |
Warnhinweis: «Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.» |
Um welche Art von Produkt handelt es sich? [Angaben gemäss Ziffer 3] |
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen? [Angaben gemäss Ziffer 4] |
Was geschieht, wenn [Name des Versicherungsunternehmens] nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen? [Angabe, ob die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer aufgrund des Ausfalls des Versicherungsunternehmens, welches die qualifizierte Lebensversicherung erstellt hat, einen finanziellen Verlust erleiden kann, und, falls ja, ob ein Anlegerschutz oder eine Sicherheit vorhanden ist, sowie die Bedingungen und Einschränkungen des Anlegerschutzes oder der Sicherheit) |
Welche Kosten entstehen? [Angaben gemäss Ziffer 5] |
Kann ich den Versicherungsvertrag vorzeitig auflösen und kann ich vorzeitig Geld entnehmen? [Angaben gemäss Ziffer 6] |
Wie kann ich mich beschweren? [Hinweis darauf, wie und wo sich die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer über die qualifizierte Lebensversicherung oder über das Verhalten des Erstellers oder der Person, die zu der qualifizierten Lebensversicherung berät oder sie vermittelt oder verkauft, beschweren kann, unter Aufnahme (i) eines Links zur entsprechenden Website für solche Beschwerden und (ii) einer aktuellen Adresse und einer E-Mail-Adresse, unter der solche Beschwerden eingereicht werden können.] |
Sonstige zweckdienliche Angaben Optional, insbesondere:
|
3. Angaben zur Art des Produkts
3.0 Allgemeines
Der Abschnitt «Um welche Art von Produkt handelt es sich?» enthält:
a. Angaben zur Art und zu den Eigenschaften der qualifizierten Lebensversicherung (Ziff. 3.1);
b. Angaben zu den mit der qualifizierten Lebensversicherung versicherten Leistungen (Ziff. 3.2);
c. Angaben zum Sparprozess der qualifizierten Lebensversicherung (Ziff. 3.3);
d. Optional: Angaben zur Zielgruppe und zum Zielmarkt (Ziff. 3.4)
3.1 Art und Eigenschaften
Das Basisinformationsblatt enthält einen Beschrieb:
a. der Art der qualifizierten Lebensversicherung;
b. der Eigenschaften der qualifizierten Lebensversicherung.
3.2 Versicherte Leistungen
Das Basisinformationsblatt enthält:
a. die für die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer wesentlichen Informationen zu den versicherbaren Risiken, bei denen die Leistung oder die Prämie von der Entwicklung des Finanzinstruments abhängig ist;
b. einen Hinweis, dass für versicherbare Risiken, bei denen weder Leistung noch Prämie von der Entwicklung des Finanzinstruments abhängig sind, auf die Vertragsunterlagen verwiesen wird.
3.3 Sparprozess
3.3.1 Das Basisinformationsblatt enthält folgende Informationen:
a. Beschreibung der Art und Merkmale der Finanzinstrumente, welche dem Sparprozess zugrunde liegen;
b. Information zum Sparprozess beziehungsweise einen Verweis auf Dokumente zur Ausgestaltung des Sparprozesses;
c. Aussagen über Garantien oder Sicherheiten im Sparprozess und Information über Garantieträgerinnen und -träger oder Kapitalschutzgeberinnen und -geber.
3.3.2 Sofern für ein Finanzinstrument nach Artikel 3 Buchstabe a FIDLEG2 ein Basisinformationsblatt zur Verfügung steht, kann auf dieses verwiesen werden.
3.4 Optional: Zielgruppe und Zielmarkt
Das Basisinformationsblatt kann eine Beschreibung der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer enthalten, denen die qualifizierte Lebensversicherung angeboten werden soll, insbesondere was das Sparziel und die Fähigkeit im Sparprozess Verluste zu verkraften und die Vertragslaufzeit der qualifizierten Lebensversicherung betrifft.
4 Angaben zum Risikoprofil des Sparprozesses
Der Abschnitt «Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?» enthält:
a. eine generische Umschreibung des Risikoprofils (Ziff. 4.1) oder einen Risikoindikator (Ziff. 4.2);
b. Angabe des maximalen Verlusts und Verweis auf Performanceszenarien (Ziff. 4.3).
4.1 Generische Umschreibung des Risikoprofils
4.1.1 Sofern das Risikoprofil generisch umschrieben wird, sind typische Produktrisiken zu berücksichtigen, wie:
a. das Emittentenrisiko;
b. das Marktrisiko;
c. das Liquiditätsrisiko;
d. das Fremdwährungsrisiko;
e. das Kündigungs- und Wiederanlagerisiko.
4.1.2 Sofern für ein Finanzinstrument nach Artikel 3 Buchstabe a FIDLEG ein Basisinformationsblatt zur Verfügung steht, kann auf dieses verwiesen werden.
4.2 Risikoindikator
Wird ein Risikoindikator aufgenommen, so muss:
a. dessen Berechnung und Darstellung auf der Basis von entsprechenden Vorgaben einer Rechtsordnung erfolgen, welche Vorschriften für dem Basisinformationsblatt nach Artikel 129l gleichwertige Dokumente kennt;
b. angegeben werden, nach welcher Rechtsordnung er berechnet und dargestellt wird.
4.3 Angabe des maximalen Verlusts und Verweis
4.3.1 Den Versicherungsnehmerinnen und -nehmern ist in leicht verständlicher Sprache darzulegen, welches der maximale Verlust ist, den sie bei einer Investition in die qualifizierte Lebensversicherung erleiden und, gegebenenfalls, welche maximale Rendite sie erzielen können.
4.3.2 Für Versicherungsnehmerinnen und -nehmer ist folgender Hinweis anzubringen: «Die Wertentwicklung dieser qualifizierten Lebensversicherung hängt von der Wertentwicklung der ausgewählten oder zugrundeliegenden Anlagen ab. Wie viel Sie tatsächlich erhalten, hängt davon ab, wie sich der Markt entwickelt und wie lange Sie das Produkt halten. Für Performancesimulationen wird auf die produktespezifische Information zur qualifizierten Lebensversicherung verwiesen.»
5. Angaben zu den Kosten des Produkts
Der Abschnitt «Welche Kosten entstehen?» enthält Angaben über:
a. die Gesamtkosten (Ziff. 5.1);
b. die Zusammensetzung der Gesamtkosten (Ziff. 5.2).
5.1 Gesamtkosten
5.1.1 Die Gesamtkosten der qualifizierten Lebensversicherung umfassen alle Kosten, Gebühren (einschliesslich der Fondskosten), Abgaben und Abzüge aus Sicht der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers. Sie sind auszuweisen in der Form:
a. einer Bruttorendite; kann diese nicht im Voraus oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand genau bestimmt werden, ist von einem Annäherungswert oder einer Bandbreite auszugehen;
b. der Renditeminderung in Prozent für alle Kosten ausser den Risikokosten;
c. der Risikokosten in nominaler Form.
5.1.2 Um eine Vergleichbarkeit mit anderen qualifizierten Lebensversicherungen zu ermöglichen, ist auszugehen:
a. bei periodisch finanzierten qualifizierten Lebensversicherungen: von einer Laufzeit von 15 und von einer Laufzeit von 30 Jahren für eine Frau mit gesetzlichem Rentenalter bei Fälligkeit ohne zusätzliche risikoerhöhende Merkmale;
b. bei durch Einmaleinlage finanzierten qualifizierten Lebensversicherungen: von einer Laufzeit von zehn Jahren und von einer Laufzeit von 20 Jahren für eine Frau mit gesetzlichem Rentenalter bei Fälligkeit ohne zusätzliche risikoerhöhende Merkmale;
c. für Leib- und Zeitrentenversicherungen in Form von qualifizierten Lebensversicherungen mit sofortigem Beginn: von einer Frau mit gesetzlichem Rentenalter als Eintrittsalter und von einer Laufzeit von 20 Jahren;
d. für aufgeschobene Leib- und Zeitrentenversicherungen in Form von qualifizierten Lebensversicherungen: von einer Frau mit gesetzlichem Rentenalter minus fünf Jahre Aufschubzeit als Eintrittsalter und bei aufgeschobenen Zeitrenten von einer Laufzeit von 20 Jahren;
e. bei einer periodisch finanzierten qualifizierten Lebensversicherung: von einer jährlichen Versicherungsprämie von 3000 Franken; bei einer nicht periodisch finanzierten qualifizierten Lebensversicherung: von einer Einmaleinlage von 60 000 Franken; lautet die qualifizierte Lebensversicherung nicht auf Schweizerfranken, so ist ein Betrag in ähnlicher Grössenordnung zu verwenden, der durch 1000 teilbar ist.
5.1.3 Die Gesamtkosten können wie im folgenden Beispiel tabellarisch dargestellt werden:
Versicherungsprämie CHF 3000 pro Jahr [bzw. «Einmaleinlage CHF 60 000.–»] | |||
|---|---|---|---|
Szenarien | Wenn Sie den Vertrag nach [1] Jahr auflösen | Wenn Sie den Vertrag nach der Hälfte der Vertragslaufzeit auflösen | Bis Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit |
Renditeminderung (RIY) pro Jahr | [■] Prozent | [■] Prozent | [■] Prozent |
Risikokosten | CHF [■] | CHF [■] | CHF [■] |
5.1.4 Die «Renditeminderung der Bruttorendite» (Reduction in Yield, RIY) zeigt, wie sich die von Ihnen gezahlten Kosten auf die Rendite im Sparprozess auswirken. Die Prämien für das versicherte Risiko sind in der RIY nicht erfasst. Sie werden separat als Geldbetrag unter dem Titel «Risikokosten» ausgewiesen.
5.1.5 Die ausgewiesenen Beträge entsprechen den kumulierten Kosten bei drei verschiedenen Haltedauern. Bei den angegebenen Zahlen wird davon ausgegangen, dass Sie jährlich 3000 Franken, beziehungsweise einmalig 60 000 Franken, investieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.
5.2 Zusammensetzung der Gesamtkosten
5.2.1 Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den einmaligen Kosten und den laufenden Kosten.
5.2.2 Einmalige Kosten ohne Risikokosten werden als Renditeminderung dargestellt. Dazu gehören namentlich Ein- und Ausstiegskosten, einmalige Abschlusskosten einschliesslich Vertriebskosten und einmalige übrige Kosten.
5.2.3 Laufende Kosten ohne Risikokosten werden als Renditeminderung dargestellt. Dazu gehören namentlich Fondskosten, Portfolio-Transaktionskosten, Performance-Gebühren sowie über die Laufzeit belastete Verwaltungskosten, laufende Abschlusskosten (inkl. Vertriebskosten) und laufende übrige Kosten.
5.2.4 Risikokosten werden separat in nominaler Form ausgewiesen.
5.2.5 Es ist klarzustellen, dass es sich um die jeweiligen aggregierten Kosten handelt. Falls es sich um variable Kosten handelt, muss dies aus den Angaben hervorgehen.
5.2.6 Um die Vergleichbarkeit mit anderen qualifizierten Lebensversicherungen zu ermöglichen, ist von den Annahmen nach Ziffer 5.1.2 Buchstaben a–e auszugehen.
5.2.7 Die Zusammenstellung der Kosten kann in einer Tabelle dargestellt werden. In diesem Fall ist die Tabelle wie folgt auszugestalten:
Diese Tabelle zeigt Ihnen die Auswirkungen der verschiedenen Arten von Kosten | |||
|---|---|---|---|
Einmalige Kosten ohne Risikokosten | Einstiegskosten | [■] Prozent | Produktindividuell anzugeben |
Ausstiegskosten | [■] Prozent | Produktindividuell anzugeben | |
Laufende Kosten ohne Risikokosten | Portfolio-Transaktionskosten | [■] Prozent | Produktindividuell anzugeben |
Sonstige laufende Kosten | [■] Prozent | Produktindividuell anzugeben | |
Dies ergibt die Renditeminderung pro Jahr | [■] Prozent | Summe | |
Hinzu kommen Risikokosten in der Höhe von | CHF [■] | Produktindividuell anzugeben |
6. Angaben zur vorzeitigen Auflösung des Versicherungsvertrages
a. Der Abschnitt «Kann ich den Versicherungsvertrag vorzeitig auflösen und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?» enthält Angaben zu den Folgen vorzeitiger Vertragsauflösung.
b. Für die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer ist folgender Hinweis anzubringen: «Sie können Ihren Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht sowie zur vorzeitigen Auflösung finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Bei vorzeitiger Auflösung vor Vertragsablauf können Ihnen Kosten entstehen.»
(Art. 129l)
Basisinformationsblatt in der qualifizierten Lebensversicherung: Gleichwertige ausländische Dokumente
Der Anhang enthält zurzeit keine Einträge.
(Art. 184)
Angaben und Unterlagen für das Gesuch um Registrierung
1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften
1.1 Auszug aus dem Handelsregister und wenn vorhanden UID-Nummer;
1.2 Beschrieb der Geschäftstätigkeiten und Art des vermittelten Versicherungsgeschäfts einschliesslich der Versicherungszweige und gegebenenfalls der Gruppenstruktur;
1.3 interne Weisungen, namentlich zur Unternehmensführung, mit denen die Erfüllung der Pflichten gemäss Artikel 188 sichergestellt wird;
1.4 Erklärung, dass keine Verhaltensweisen oder Umstände bestehen, die nach Artikel 182c unzulässig sind;
1.5 Identitätsbescheinigung, AHV-Nummer und Lebenslauf für die mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen;
1.6 Privatauszug aus dem Strafregister oder bei Personen mit Wohnsitz im Ausland, ein gleichwertiges Dokument der zuständigen Behörde, das nicht älter als drei Monate ist, für die mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen;
1.7 Auszug aus dem Betreibungsregister oder bei Personen mit Wohnsitz im Ausland, ein gleichwertiges Dokument der zuständigen Behörde, das nicht älter als drei Monate ist, für die mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen;
1.8 Angaben über alle im In- und Ausland hängigen oder abgeschlossenen Zivil‑, Straf-, Verwaltungs-, Aufsichts-, Disziplinar-, Betreibungs- oder Konkursverfahren gegen:
a. das Einzelunternehmen oder die Personengesellschaft,
b. die mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen,
c. Unternehmen, bei welchen die mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen in einer Position waren oder sind, in der sie Einfluss auf die Geschäftstätigkeit nehmen konnten oder können,
d. juristische oder natürliche Personen, die an der Personengesellschaft mit mehr als 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte beteiligt sind;
1.9 Angaben zu Beteiligungen des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft an Unternehmen mit mehr als 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte;
1.10 Angaben über weitere Mandate, Nebenbeschäftigungen und Arbeitsverhält-nisse der mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen;
1.11 Bestätigung, dass alle als Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler tätigen Angestellte und mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen, die als Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler tätig sind, die Anforderungen an die erforderliche Aus- und Weiterbildung nach Artikel 43 VAG erfüllen;
1.12 Deckungsnachweis für die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis, dass gleichwertige finanzielle Sicherheiten bestehen;
1.13 Angaben zu den Vertragsbeziehungen mit Versicherungsunternehmen, die bestimmte Tätigkeiten an das Einzelunternehmen oder die Personengesellschaft auslagern, die das Gesuch um Registrierung stellt, unter Nennung des jeweiligen Vertragsgegenstands und der Firma dieser Versicherungsunternehmen.
2. Juristische Personen
2.1 Auszug aus dem Handelsregister und UID-Nummer;
2.2 Beschrieb der Geschäftstätigkeiten und Art des vermittelten Versicherungsgeschäfts einschliesslich der Versicherungszweige und gegebenenfalls der Gruppenstruktur;
2.3 Interne Weisungen, namentlich zur Unternehmensführung, mit denen die Erfüllung der Pflichten gemäss Artikel 188 sichergestellt wird;
2.4 Erklärung, dass keine Verhaltensweisen oder Umstände bestehen, die nach Artikel 182c unzulässig sind;
2.5 Identitätsbescheinigung, AHV-Nummer und Lebenslauf für die mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen;
2.6 Privatauszug aus dem Strafregister oder bei Personen mit Wohnsitz im Ausland, ein gleichwertiges Dokument der zuständigen Behörde, der oder das nicht älter als drei Monate ist, für die mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen;
2.7 Auszug aus dem Betreibungsregister oder bei Personen mit Wohnsitz im Ausland, ein gleichwertiges Dokument der zuständigen Behörde, der oder das nicht älter als drei Monate ist, für die mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen;
2.8 Angaben über alle im In- und Ausland hängigen oder abgeschlossenen
Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Aufsichts-, Disziplinar-, Betreibungs- oder Konkursverfahren gegen:
a. die juristische Person,
b. die mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen,
c. Unternehmen, bei welchen die mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen in einer Position waren oder sind, in der sie Einfluss auf die Geschäftstätigkeit nehmen konnten oder können,
d. juristische oder natürliche Personen, die an der juristischen Person mit mehr als 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte beteiligt sind;
2.9 Angaben zu Beteiligungen an Unternehmen mit mehr als 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte;
2.10 Angaben über weitere Mandate, Nebenbeschäftigungen und Arbeitsverhält-nisse der mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen;
2.11 Bestätigung, dass alle als Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler tätigen Angestellte und mit der Verwaltung und Geschäftsführung betraute Personen, die als Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler tätig sind, die Anforderungen an die erforderliche Aus- und Weiterbildung nach Artikel 43 VAG erfüllen;
2.12 Deckungsnachweis für die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis, dass gleichwertige finanzielle Sicherheiten bestehen;
2.13 Angaben zu den Vertragsbeziehungen mit Versicherungsunternehmen, die bestimmte Tätigkeiten an die juristische Person auslagern, die das Gesuch um Registrierung stellt, unter Nennung des jeweiligen Vertragsgegenstands und der Firma dieser Versicherungsunternehmen.
3. Natürliche Personen in einem Anstellungsverhältnis
3.1 Identitätsbescheinigung und AHV-Nummer;
3.2 Lebenslauf;
3.3 Beschrieb der Art des vermittelten Versicherungsgeschäfts einschliesslich der Versicherungszweige;
3.4 Erklärung, dass keine Verhaltensweisen oder Umstände vorliegen, die nach Artikel 182c unzulässig sind;
3.5 Privatauszug aus dem Strafregister oder bei Personen mit Wohnsitz im Ausland ein gleichwertiges Dokument der zuständigen Behörde, der oder das nicht älter als drei Monate ist;
3.6 Auszug aus dem Betreibungsregister oder bei Personen mit Wohnsitz im Ausland ein gleichwertiges Dokument der zuständigen Behörde, der oder das nicht älter als drei Monate ist;
3.7 Angaben über alle im In- und Ausland hängigen oder abgeschlossenen
Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Aufsichts-, Disziplinar-, Betreibungs- oder Konkursverfahren, gegen:
a. die natürliche Person,
b. Unternehmen, bei welchen die natürliche Person in einer Position war oder ist, in welcher sie Einfluss auf die Geschäftstätigkeit nehmen konnte oder kann;
3.8 Angaben zu Beteiligungen an Unternehmen mit mehr als 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte;
3.9 Angaben über weitere Mandate, Nebenbeschäftigungen und Arbeitsverhältnisse;
3.10 Nachweis der erforderlichen Ausbildung und Erklärung, die erforderliche Weiterbildung zu leisten;
3.11 Angaben und Bestätigung vom Arbeitgeber, mit dem das Anstellungsverhältnis besteht.