AS 2023 578
Landwirtschaftsabkommen vom 24. Juni 2013
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und Bosnien und Herzegowina
SR 0.632.311.911.1
Protokoll zur Änderung des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Bosnien und Herzegowina
In der AS und der SR werden lediglich die Änderungen am Abkommen veröffentlicht. Das Protokoll als Ganzes wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Es kann in englischer Originalsprache beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden und ist auf der Internetseite des EFTA-Sekretariates verfügbar: www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/bosnia-and-herzegovina.
Angenommen am 7. Juli 2022 Von der Bundesversammlung genehmigt am 18. März 2021 Für die Schweiz in Kraft getreten am 1. September 20233
Präambel
Der Text von Artikel 3 des Abkommens wird durch den Text im Anhang ersetzt.
ÜbersetzungLandwirtschaftsabkommen vom 24. Juni 2013 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Bosnien und Herzegowina SR 0.632.311.911.1 Protokoll zur Änderung des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Bosnien und Herzegowina In der AS und der SR werden lediglich die Änderungen am Abkommen veröffentlicht. Das Protokoll als Ganzes wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Es kann in englischer Originalsprache beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden und ist auf der Internetseite des EFTA-Sekretariates verfügbar: www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/bosnia-and-herzegovina. Angenommen am 7. Juli 2022 Von der Bundesversammlung genehmigt am 18. März 2021 AS 2021 644 Art. 1 Abs. 2 Bst. e Ziff. 2. Für die Schweiz in Kraft getreten am 1. September 2023