AS 2023 91
Bundesbeschluss
über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
vom 17. Dezember 2021
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. August 20191,
beschliesst:
I
Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert:
Art. 130 Abs. 3ter und 3quater
3ter Zur Sicherung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung erhöht der Bundesrat den Normalsatz um 0,4 Prozentpunkte, den reduzierten Satz und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um je 0,1 Prozentpunkte, sofern der Grundsatz der Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern in der Alters- und Hinterlassenenversicherung gesetzlich verankert wird.
3quater Der Ertrag aus der Erhöhung nach Absatz 3ter wird vollumfänglich dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugewiesen.
II
1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Ständerat, 17. Dezember 2021 Der Präsident: Thomas Hefti | Nationalrat, 17. Dezember 2021 Die Präsidentin: Irène Kälin |
Ergebnis der Volksabstimmung und Inkraftsetzung
1 Dieser Beschluss ist von Volk und Ständen am 25. September 2022 angenommen worden.3
2 Er wird auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
9. Dezember 2022 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis |