Die Vertragsparteien akzeptieren gegenseitig die vorübergehende Teilnahme besonders zugelassener Fahrzeuge des jeweils anderen Vertragsstaates im Strassenverkehr auf dem eigenen Hoheitsgebiet.
Dies betrifft die schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweise mit den entsprechenden Händlerschildern sowie die deutschen Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und roten Oldtimerkennzeichen sowie die entsprechenden Kennzeichen.