AS 2024 451
Verordnung
über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen
(VSMS)
(VSMS)
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 9. Oktober 20191 über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen wird wie folgt geändert:
Art. 10 Abs. 1bis1bis Bestehen unvorhersehbare Sicherheitsrisiken, können Gesuche für bauliche und technische Massnahmen nach Artikel 4 Buchstabe a jederzeit eingereicht werden.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
21. August 2024 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd |