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AS 2024 767

Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit eines Briefwechsels

Präambel

Infolge Inkrafttretens am 1. Januar 2021 des Abkommens vom 25. Januar 20191 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Strasse, ist folgender Briefwechsel gegenstandslos:

Briefwechsel vom 5. Februar/10. Juli 19792 über die Erweiterung des Geltungsbereichs des Abkommen vom 20. Dezember 19743 zwischen der Schweiz und Grossbritannien über den internationalen Güterverkehr auf der Strasse auf das Fürstentum Liechtenstein

12. Dezember 2024

Bundeskanzlei

Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit eines Briefwechsels