AS 2024 767
Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit eines Briefwechsels
Präambel
Infolge Inkrafttretens am 1. Januar 2021 des Abkommens vom 25. Januar 20191 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Strasse, ist folgender Briefwechsel gegenstandslos:
Briefwechsel vom 5. Februar/10. Juli 19792 über die Erweiterung des Geltungsbereichs des Abkommen vom 20. Dezember 19743 zwischen der Schweiz und Grossbritannien über den internationalen Güterverkehr auf der Strasse auf das Fürstentum Liechtenstein
12. Dezember 2024 | Bundeskanzlei |
Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit eines Briefwechsels