AS 2024 86
Bundesgesetz über Regionalpolitik
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20231,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 20062 über Regionalpolitik wird wie folgt geändert:
Art. 7 Sachüberschrift und Abs. 1 Einleitungssatz, 2 Einleitungssatz sowie 3
Darlehen und A-Fonds-perdu-Beiträge für Infrastrukturvorhaben
1 Der Bund kann zinsgünstige oder zinslose Darlehen für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sowie A-Fonds-perdu-Beiträge für die Finanzierung von kleinen Infrastrukturvorhaben gewähren, soweit diese:
2 Die Darlehen und A-Fonds-perdu-Beiträge nach Absatz 1 können nur für Infrastrukturvorhaben gewährt werden:
3 Der Bundesrat legt die Kriterien für die Gewährung und den Höchstbetrag der A‑Fonds-perdu-Beiträge unter Berücksichtigung der Teuerung fest.
Art. 9 Abs. 1 und 4
1 Alle Empfängerinnen und Empfänger von Finanzhilfen nach den Artikeln 4–7 haben sich angemessen mit eigenen Mitteln am Vorhaben zu beteiligen.
4 Die Finanzhilfen können im Einzelfall von weiteren Bedingungen abhängig gemacht oder mit weiteren Auflagen verknüpft werden.
Art. 11 Ausrichtung der Finanzhilfen
1 Die Finanzhilfen nach den Artikeln 4–7 werden auf der Grundlage von Programmvereinbarungen in Form von Pauschalbeträgen ausgerichtet.
2 Die Höhe der Finanzhilfen richtet sich nach der Gesamtwirkung der Programme und Massnahmen.
Art. 15 Abs. 3
3 Sie entscheiden im Rahmen der verfügbaren Mittel, für welche Vorhaben Finanzhilfen gewährt werden.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 29. September 2023 Der Präsident: Martin Candinas | Ständerat, 29. September 2023 Die Präsidentin: Brigitte Häberli-Koller |
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung
1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 18. Januar 2024 unbenützt abgelaufen.3
2 Es wird auf den 1. April 2024 in Kraft gesetzt.
21. Februar 2024 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd |