Die Armee kann für Ausbildungen zum Erwerb folgender Ausweise von der begünstigten Person Ausbildungskosten im Umfang der nachgenannten Beträge zurückfordern:
| 7 000 Franken; |
| 10 000 Franken. |
Die Beträge werden nicht kumuliert. Für die Rückerstattungspflicht gilt der höchste Betrag der jeweils durchlaufenen Ausbildung.