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AS 2026 27

Verordnung des ASTRA über den Kurs über Verkehrskunde (VKUV)

Präambel

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA),

gestützt auf Artikel 19a der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 19761,

verordnet:

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Gestaltung, den Inhalt und die Durchführung des Kurses über Verkehrskunde.

Art. 2 Anforderungen an die Kursdurchführung

Kurse über Verkehrskunde dürfen nur durchgeführt werden von:

  • a. Inhabern und Inhaberinnen einer Fahrlehrerbewilligung der Kategorie A oder B (Kursleitung);

  • b. angehenden Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen, sofern sie im Rahmen ihres Ausbildungspraktikums von Inhabern oder Inhaberinnen der entsprechenden Fahrlehrerbewilligung begleitet werden.

Art. 3 Meldepflicht

Wer Kurse über Verkehrskunde anbieten möchte, muss dies der zuständigen Behörde des Kantons, in dem er oder sie vorwiegend tätig ist, vor Aufnahme der Kurstätigkeit melden. Die Meldung muss auf elektronischem Weg erfolgen. Erforderlich sind Angaben über:

  • a. die Adresse des Kurslokals;

  • b. die Kursdaten;

  • c. FABER-PIN und Geburtsdatum der Kursleitung.

Art. 4 Kurslokal

Das Kurslokal muss:

  • a. über einen eigenen Zugang verfügen;

  • b. genügend Platz für die Kursdurchführung bieten;

  • c. vor Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Geruch geschützt sein;

  • d. über eine gute Beleuchtung verfügen;

  • e. ausreichend belüftet werden können;

  • f. gut beheizbar sein.

Es darf kein Wohnraum sein und nicht als Durchgang dienen.

Wird der Kurs in den Räumlichkeiten eines gastronomischen Betriebes erteilt, so muss es sich um einen separaten Raum ohne Konsumationszwang handeln.

Art. 5 Kursmaterial

Im Kurslokal müssen insbesondere vorhanden sein:

  • a. die verwendeten Lehrmittel;

  • b. verschiedene Unterrichtsmedien, die interaktives Arbeiten ermöglichen.

Für die Schulung der Motorradfahrer und Motorradfahrerinnen muss die Kursleitung, wenn möglich, ein Motorrad in den Unterricht einbeziehen. Ist dies nicht möglich, so muss sie motorradspezifisches Bildmaterial einsetzen.

Die Kursleitung muss während des Unterrichts auf bundesrechtliche Erlasse über den Strassenverkehr sowie Kreisschreiben, Weisungen oder Richtlinien, welche insbesondere die Aus- und Weiterbildung der Motorfahrzeugführenden betreffen, zugreifen können.

Die Kursleitung muss den Kursteilnehmenden geeignete Unterlagen abgeben, welche insbesondere die wichtigsten Inhalte des Kurses zusammenfassen.

Art. 6 Kursgestaltung

Der Kurs über Verkehrskunde besteht aus vier Unterrichtsblöcken. Er erstreckt sich über vier Tage, wobei an jedem Tag ein Unterrichtsblock stattfindet.

Ein Unterrichtsblock dauert zwei Stunden, darin eingerechnet eine zehnminütige Pause.

Der Unterricht richtet sich nach dem Lehrplan gemäss Anhang.

Art. 7 Kursbesuch

Der Unterrichtsblock 1 muss als erstes besucht werden. Die Unterrichtsblöcke 2 bis 4 können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

An einem Unterrichtsblock dürfen höchstens zwölf Personen teilnehmen.

Art. 8 Präsenzkontrolle

Die Kursleitung muss für jeden Unterrichtsblock eine Präsenzkontrolle durchführen. Diese muss Name, Vorname und Geburtsdatum der Kursteilnehmenden enthalten.

Die Kursteilnehmenden bestätigen den Besuch jedes Unterrichtsblocks mit Unterschrift. Die Kursleitung bestätigt den Besuch elektronisch.

Die Kursleitung muss die Präsenzkontrolle während drei Jahren aufbewahren. Während dieser Frist muss sie der für den Wohnsitz der oder des Kursteilnehmenden zuständigen kantonalen Behörde auf Anfrage Einsicht in das Dokument gewähren.

Art. 9 Kursbescheinigung

Die Kursleitung bescheinigt den Kursteilnehmenden den Besuch des Kurses über Verkehrskunde.

Die Kursbescheinigung ist unbeschränkt gültig.

Art. 10 Aufhebung von Weisungen

Die Weisungen des ASTRA vom 24. September 2020 betreffend den Kurs über Verkehrskunde werden aufgehoben.

Art. 11 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

19. Dezember 2025

Bundesamt für Strassen:

Jürg Röthlisberger
Direktor

(Art. 6 Abs. 3)

Lehrplan

1 Unterrichtsbock 1: Fahrberechtigung und Fahrzeug

1.1 Auftrag an die Personen, die den Kurs durchführen, und Kompetenzen

Auftrag an die Personen, die den Kurs durchführen: Sie zeigen den Kursteilnehmenden auf, welche Kompetenzen sie sich aneignen müssen, um sich mit einem Fahrzeug sicher im Strassenverkehr bewegen zu können. Sie erläutern den Ablauf der Fahrausbildung. Anhand der Grundregel nach Artikel 26 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19582 (SVG) erklären sie, warum es Verkehrsvorschriften braucht, um so bei den Kursteilnehmenden die Akzeptanz für diese zu fördern. Die Kursteilnehmenden sollen dazu motiviert werden, sich im Rahmen ihrer Vorbereitungen auf die Prüfung der Basistheorie vertieft mit den Verkehrsregeln sowie, mit ihren Fahrmotiven und der Entwicklung ihres Verkehrssinns auseinanderzusetzen. Anhand der Grundregel nach Artikel 26 SVG machen sie deutlich, welche Verantwortung Fahrzeugführende tragen und wie sie diese Verantwortung wahrzunehmen haben. Es soll den Kursteilnehmenden klar werden, dass der Kurs über Verkehrskunde die Grundlage für die Verkehrssinnbildung ist, welche in den folgenden Ausbildungsphasen weiterentwickelt wird.

Kompetenzen: Die Kursteilnehmenden verstehen und begründen, welche Kompetenzen sie sich während der Fahrausbildung aneignen müssen, um die Anforderungen an das sichere Führen eines Motorfahrzeuges zu erfüllen. Sie wissen, wie sie ihre Fahrausbildung organisieren können. Sie sind motiviert, sich vertieft mit den Verkehrsvorschriften, ihren Fahrmotiven, der Entwicklung ihres Verkehrssinns und der Sicherheit von Fahrzeugen sowie den Gefahren, die das Führen eines Motorfahrzeugs beinhaltet, auseinanderzusetzen.

1.2 Kursablauf, Kompetenzen (Ziele) und Lerninhalte

Kursablauf

Kompetenzen (Ziele)

Lerninhalte

1. Einleitung

Die Kursteilnehmenden:

1.1 erklären ihre Motivation, weshalb sie das Auto- oder Motorradfahren erlernen wollen und zeigen Bewusstsein für ihre Fahrmotive.

Fahrmotive

1.2 kennen die sich anzueignenden Kompetenzen und Lerninhalte des Unterrichtsblocks 1.

Kompetenzen und Lerninhalte Unterrichtsblock 1

2. Fahrausbildung

Die Kursteilnehmenden:

2.1 erklären, welche Anforderungen der Strassenverkehr an das Führen von Motorfahrzeugen stellt, warum für das sichere Führen von Motorfahrzeugen eine fundierte Fahrausbildung von gewisser Dauer notwendig ist und welche Kompetenzen in dieser Ausbildung erworben werden müssen.

Fahrausbildung: Ablauf der Ausbildung, Entwicklung Verkehrssinn und Nutzen des Kurses über Verkehrskunde, Prüfung der Basistheorie, Stellenwert professioneller Fahrstunden während des Fahrpraxiserwerbs, Stellenwert privater Übungsfahrten über einen langen Zeitraum, praktische Führerprüfung, Weiterausbildungskurs

2.2 verstehen die Wichtigkeit des Verkehrssinns und den Stellenwert des Kurses über Verkehrskunde.

2.3 erklären die Vorschriften, denen sie als Lernfahrer/innen und Inhaber/innen des Führerausweis auf Probe unterstehen und warum sie diese verstehen müssen sowie wo sie sich darüber informieren können.

Amtliche Bestimmungen, Straf- und Administrativbestimmungen zur Fahrausbildung, Versicherung, Lernfahrausweis, Führerausweis auf Probe, Sanktionen während der Probezeit, unbefristeter Führerausweis, freiwillige Weiterbildung, Haftung als Fahrzeugführer/in und Fahrzeughalter/in

3. Fahrer/in - Grundregel Artikel 26 SVG und Unfallgeschehen

Die Kursteilnehmenden:

3.1 sind sich der wesentlichen Zahlen und Faktoren des Unfallgeschehens im Strassenverkehr bewusst.

Unfallgeschehen: Wichtigste Fakten und aktuelle Zahlen von Neulenkenden-Unfällen

3.2 formulieren ihre Verantwortung im Regelkreis und ihre persönliche Strategie zur Vermeidung einer Unfallbeteiligung.

Modell Regelkreis, Verantwortungsbewusstsein

3.3 erklären mit einem persönlichen Beispiel ihre Strategie zu Artikel 26 SVG d.h. wie sie die Sicherheit nicht nur durch Einhaltung der Verkehrsregeln, sondern auch durch Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden gewährleisten können.

Artikel 26 SVG, Verantwortungsbereitschaft, Rückbezug Regelkreis

3.4 verstehen die Voraussetzungen für die Gefahrenerkennung und erfassen typische Gefahrenquellen im Strassenverkehr.

Persönliche risikoerhöhende Faktoren, besonders zu schützende Verkehrspartner/innen, Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse, Gefahrenkenntnis, Gefahrenwahrnehmung

Modell Gefahrengabel: Entwicklung von Verkehrssituationen, Einflussfaktor Geschwindigkeit

3.5 analysieren anhand der Gefahrengabel konkrete Situationen und leiten ihre persönliche Strategie zur Gefahrenvermeidung ab.

4. Fahrzeug - Grundregel gemäss Artikel 29 SVG und Betriebssicherheit

Die Kursteilnehmenden:

4.1 erklären mit einem persönlichen Beispiel ihre Strategie zu Artikel 29 SVG, d.h. wie die Sicherheit und der Einhaltung der Verkehrsregeln durch die Betriebssicherheit des Fahrzeugs gewährleistet werden kann.

Artikel 29 SVG, Verantwortungsbereitschaft, Rückbezug auf Regelkreis

4.2 erklären, woran sie sicherheitsrelevante Mängel an Fahrzeugen erkennen und welche Verantwortung der/die Führer/in und der/die Halter/in des Fahrzeugs tragen.

Betriebssicherheit: Prüfung vor Fahrtantritt, Allgemeinzustand, Bereifung, Luftdruck, Profiltiefe, Beleuchtung, Sauberkeit usw.

Fahrzeug-Sharing, -Miete oder -Ausleihe: Vertrautheit mit fremdem Fahrzeug herstellen, Fahrzeugausweis, Bedienungsanleitung

Jahreszeit: saisongerechte Ausstattung des Fahrzeugs, Befreiung des Fahrzeugs von Schnee, Eis usw.

4.3 begreifen, weshalb ein Fahrzeug vor dem Fahrtantritt auf die Betriebssicherheit hin zu überprüfen ist.

4.4 anerkennen die Notwendigkeit, sich mit unbekannten Fahrzeugen vor dem Fahrtantritt ausreichend vertraut zu machen.

5. Abschluss

Die Kursteilnehmenden:

5.1 formulieren wichtige persönliche Erkenntnisse aus dem Unterrichtsblock 1.

Rückblick auf wesentliche Lerninhalte, persönlicher Mehrwert und Praxisnutzen

5.2 identifizieren sich mit den neu erworbenen Strategien zur Vermeidung von Gefahrensituationen und Unfällen indem sie einen Bezug herstellen zwischen ihren persönlichen Strategien und der sich im

Unterrichtsblock 1 angeeigneten Kompetenzen.

2 Unterrichtsblock 2: Verantwortung

2.1 Auftrag an die Personen, die den Kurs durchführen, und Kompetenzen

Auftrag an die Personen, die den Kurs durchführen: Sie zeigen den Kursteilnehmenden auf, welchen Einfluss die Fahreignung und -fähigkeit, das Sehvermögen, die Wahrnehmung sowie deren Leistungsgrenzen auf die Sicherheit im Strassenverkehr haben. Sie leiten die Kursteilnehmenden zu Übungen betreffend die Entwicklung des Verkehrssehens an. Sie sensibilisieren die Kursteilnehmenden auf die Gefahren des Fahrens unter beeinträchtigter Leistungsfähigkeit und mangelnder Aufmerksamkeit. Sie machen den Kursteilnehmenden bewusst, dass der bestimmungsgemässe und sichere Einsatz von Fahrerassistenzsystemen (FAS) und Automatisierungssystemen sowohl ihre eigene Sicherheit als auch jene der Verkehrspartner/innen erhöht und welche Kompetenzen sie für diesen Einsatz der FAS und Automatisierungssysteme benötigen. Sie sensibilisieren die Kursteilnehmenden auch darauf, welchen Einfluss ihre eigene Persönlichkeit und Lebensumstände, sowie ihr soziales Umfeld und die konkreten Begleitumstände auf ihren Fahrstil haben. Weiter sensibilisieren sie die Kursteilnehmenden auf einen umweltschonenden und energieeffizienten Umgang mit Motorfahrzeugen im Strassenverkehr.

Kompetenzen: Die Kursteilnehmenden sind sich der Auswirkungen von mangelnder Fahreignung und -fähigkeit auf ihre Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit bewusst. Sie wenden die Grundlagen des Verkehrssehens an. Sie verstehen den bestimmungsgemässen und sicheren Einsatz von bzw. Umgang mit FAS sowie Automatisierungssystemen und kennen deren Risiken und Grenzen. Sie sind motiviert, sich mit ihren Fahrmotiven in Bezug auf ihre Leistungsfähigkeit auseinanderzusetzen und kennen die Grundlagen für einen umweltschonenden und energieeffizienten Umgang mit Motorfahrzeugen.

2.2 Kursablauf, Kompetenzen (Ziele) und Lerninhalte

Kursablauf

Kompetenzen (Ziele)

Lerninhalte

1. Einleitung

Die Kursteilnehmenden:

1.1 zeigen Bereitschaft, sich mit ihrer Verantwortung als Fahrzeugführende auseinanderzusetzen.

Rückbezug auf Unterrichtsblock 1 Position 3.2., Verantwortung von Fahrzeugführenden

1.2 kennen die sich anzueignenden Kompetenzen und Lerninhalte des Unterrichtsblocks 2.

Kompetenzen und Lerninhalte Unterrichtsblock 2

2. Fahreignung, Fahrfähigkeit und Aufmerksamkeit

Die Kursteilnehmenden:

2.1 sind sich der Unterscheidung und Überschneidung der Begriffe «Fahreignung», «Fahrfähigkeit» und «Fahrstil» bewusst.

Begriffe: Fahreignung, Fahrfähigkeit, Fahrstil, Unterschiede, Überschneidungen

Einflussfaktoren für Fahrunfähigkeit: Müdigkeit, Medikamente, Alkohol, Drogen, andere Gründe

Auswirkungen von Einflussfaktoren: Leistungsbeeinträchtigungen bezüglich Wahrnehmung, Informationsverarbeitung und Reaktion sowie Zusammenhang mit Fahrmotiven

2.2 erklären Faktoren, welche die Fahrfähigkeit beeinträchtigen und deren Auswirkung auf die Reaktionsfähigkeit sowie auf das Verhalten von Fahrzeugführenden.

2.3 sind sich im Klaren darüber, dass beim Lenken eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand nicht nur für sie selbst, sondern auch für Dritte physische, psychische, finanzielle und soziale Nachteile entstehen können.

Gesetzliche Bestimmungen zur Fahrfähigkeit: Wirkung auf Lernfahrausweis-Inhaber/innen, Begleitpersonen auf Lernfahrten, Inhaber/innen eines Führerausweises auf Probe

Konsequenzen:
straf-, administrativ- und haftpflichtrechtliche Folgen

2.4 erklären die Funktionen der Sinne, welche für das Führen eines Motorfahrzeugs relevant sind, und deren Zusammenhang mit der Aufmerksamkeit.

Menschliche Sinne: Bedeutung des Sehsinns, Funktionen von Seh-, Hör- und Tastsinn, Bedeutung der Aufmerksamkeit sowie Einfluss der Ablenkung auf die Informationsaufnahme

Reaktion: sensomotorischer Zusammenhang, Reaktionskreise und -zeiten

2.5 sind sich des Zusammenhangs zwischen Leistungsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit bewusst.

2.6 anerkennen, dass, Unaufmerksamkeit und Ablenkung beim Führen eines Motorfahrzeuges ein Risiko darstellen und wissen, dass sie selbst dafür verantwortlich sind sich nicht ablenken zu lassen.

3. Verkehrssehen, FAS und Automatisierungssysteme sowie Fahrstil

Die Kursteilnehmenden:

3.1 erklären die Grundsätze des verkehrsspezifischen Beobachtens sowie die Zusammenhänge zwischen Wahrnehmung und Reaktion.

Verkehrssehen: Einfluss von Blickdauer und -richtung auf die Bewegungssteuerung, Blickführung zur Informationsaufnahme, Techniken zur systematischen Beobachtung wie Voraussicht, Blickfilter und -systematik, Kontrollblick

Sichtverhältnisse: Einfluss der Sichtverhältnisse auf die visuelle Wahrnehmung

FAS und Automatisierungssysteme: Nutzen, Einsatz und Grenzen

3.2 sind sich des Einflusses der Sichtverhältnisse auf die visuelle Wahrnehmung bewusst und verstehen, wie sie durch den Einsatz von FAS und Automatisierungssystemen unterstützt werden können.

3.3 sind sich der Bedeutung ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer persönlichen Fahrmotive sowie der konkreten Begleitumstände auf ihren Fahrstil bewusst.

Fahrstil: Leistungsfähigkeit, Motive zur Wahl von Geschwindigkeit und Fahrverhalten, typische und riskante Fahrmotive

Geschwindigkeit und Anhalteweg: fahrphysikalische Zusammenhänge, Konsequenzen für Abstandsgestaltung und Verkehrssicherheit, Vorteile der Defensivtaktik

FAS und Automatisierungssysteme: Nutzen, Einsatz und Grenzen von FAS und Automatisierungssystemen, die Geschwindigkeit und Abstand sicherheitsfördernd beeinflussen

3.4 erklären die Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit und Anhalteweg.

3.5 hinterfragen ihr Verhalten zur Geschwindigkeitswahl kritisch und sind sich im Klaren darüber, dass die Verkehrssicherheit über ihre Fahrmotive zu stellen ist.

3.6 anerkennen die Defensivtaktik und den Einsatz von FAS und Automatisierungssystemen als persönliche Strategie zur Übernahme von Verantwortung gegenüber Mitfahrern und Verkehrspartnern/innen.

4. Abschluss

Die Kursteilnehmenden:

4.1 formulieren wichtige persönliche Erkenntnisse aus dem Unterrichtsblock 2.

Rückblick auf wesentliche Lerninhalte, persönlicher Mehrwert und Praxisnutzen

4.2 identifizieren sich mit den neu erworbenen Strategien zur Vermeidung von Gefahrensituationen und Unfällen indem sie einen Bezug herstellen zwischen ihren persönlichen Strategien und der sich im Unterrichtsblock 2 angeeigneten Kompetenzen.

3 Unterrichtsblock 3: Rücksichtnahme

3.1 Auftrag an die Personen, die den Kurs durchführen, und Kompetenzen

Auftrag an die Personen, die den Kurs durchführen: Siesensibilisieren die Kursteilnehmenden auf typische Verhaltensweisen und mögliche Gefahren, die von Verkehrspartner/innen ausgehen können. Sie zeigen die Eigenschaften der verschiedenen Fahrzeugkategorien auf und fördern die gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere zwischen Lenkenden von unterschiedlichen Fahrzeugen (Personenwagen gegenüber zweirädrigen Fahrzeugen oder grossen und/oder schweren Motorwagen). Sie vermitteln den Kursteilnehmenden Strategien, mit denen sie ihre Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmenden verbessern, deren Absichten analysieren und ihre eigene Fahrweise entsprechend anpassen. Sie machen den Kursteilnehmenden deutlich, wie wichtig die gegenseitige Rücksichtnahme und die Verfügbarkeit über ausreichende Reserven für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind.

Kompetenzen: Die Kursteilnehmenden sind sich im Klaren über die Verschiedenartigkeit der Verkehrspartner/innen. Sie schätzen mögliches (Fehl-)Verhalten nicht motorisierter und motorisierter Verkehrspartner/innen sowie die von ihnen ausgehende Gefahren korrekt ein. Sie leiten daraus ein sicheres eigenes Verhalten ab und bestimmen an der Defensivtaktik orientierte Strategien, mit denen sie sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende schützen. Sie sind motiviert, sichere und rücksichtsvolle Motorfahrzeugführer/innen zu werden.

3.2 Kursablauf, Kompetenzen (Ziele) und Lerninhalte

Kursablauf

Kompetenzen (Ziele)

Lerninhalte

1. Einleitung

Die Kursteilnehmenden:

1.1 zeigen Bereitschaft, sich mit den Mobilitätsbedürfnissen der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden auseinanderzusetzen.

Rücksichtnahme, Rückbezug auf Artikel 26 SVG

1.2 kennen die sich anzueignenden Kompetenzen und Lerninhalte des Unterrichtsblocks 3.

Kompetenzen und Lerninhalte Unterrichtsblock 3

2. Eigenschaften von Verkehrspartner/innen

Die Kursteilnehmenden:

2.1 verstehen und begründen die Gefahren, die aufgrund verschiedener Verkehrsteilnehmenden und unterschiedlicher Fahrzeuge entstehen können.

Risikofaktor Mischverkehr: nicht-motorisierte und motorisierte Verkehrsteilnehmende, unterschiedliche Verkehrsregelkenntnis und Verkehrserfahrung

Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber Kindern, Gebrechlichen und älteren Menschen sowie bei Fehlverhalten Dritter

Fahrtenplanung: Streckenwahl, Tageszeiten und Strassen, an und auf denen nicht nur viel Verkehr, sondern auch viele Kinder unterwegs sind inkl. Vermeidungsstrategien

2.2 zeigen Bereitschaft zu rücksichtsvollem Verhalten gegenüber gefährdeten und schwächeren Gruppen von Verkehrsteilnehmenden.

2.3 erklären die Unterschiede des Verhaltens motorisierter Trottinett- und Radfahrenden gegenüber nicht-motorisierten.

Trottinett- und Radfahrende: Platzbedarf und Fortbewegungsart, Unterschied zwischen nicht-motorisierten und motorisierten Fahrzeugen und Auswirkungen auf ihre Strassenbenützung, Spurgestaltung, Geschwindigkeit

Risiken: Sichtbarkeit, typische Wahrnehmungsfehler, Fahrverhalten, trottinett- und radfahrende Kinder

Rücksicht: Abstand, Wartebereitschaft in Vortritts- und Überholsituationen

Motorradfahrende: fehlendes Bewusstsein anderer Verkehrsteilnehmenden für die Besonderheiten des Motorradfahrens, Selbstschutz insbesondere in Vortritts- und Überholsituationen sowie im Kolonnenverkehr

2.4 anerkennen, dass Führende von Trottinetts, Fahr- und Motorrädern einem grösseren Risiko ausgesetzt sind als Personenwagenlenkende und zeigen Bereitschaft, ihnen mit besonderer Rücksicht, zusätzlichem Abstand und erhöhter Wartebereitschaft zu begegnen.

2.5 erklären Besonderheiten, die grosse und/oder schwere sowie schienengebundener Fahrzeuge auszeichnen.

Grosse und schwere Fahrzeuge: Platzbedarf, Manövrierfähigkeit, Spur- und Geschwindigkeitsgestaltung, Sichteinschränkungen

Schienenfahrzeuge: Schienenbindung, Anhalteweg, Verhalten bei Haltestellen, Bahnübergänge

Berufliche Tätigkeiten im Strassenverkehr: Einsatzfahrten, Strassenunterhalt, Personenbeförderung, Schulbusse, Anlieferungen usw.

2.6 erläutern, welche Besonderheiten und allfällige Gefahren von Verkehrsteilnehmenden ausgehen, die berufsmässig im Strassenverkehr unterwegs sind.

2.7 sind bereit, Verkehrsteilnehmenden die mit speziellen Fahrzeugen und berufsmässig im Strassenverkehr unterwegs sind mit Rücksicht und Toleranz zu begegnen.

3. Verhalten gegenüber Verkehrspartnern/innen

Die Kursteilnehmenden:

3.1 erklären, welche fahrzeugspezifische Ausstattung sie zur Wahrnehmung und Beurteilung anderer Verkehrsteilnehmenden und deren Verhalten verwenden können.

Wahrnehmung: Rückspiegel, FAS und Automatisierungssysteme, Informationen und Signale des Fahrzeugs

Grenzen des Fahrzeugs: Bauart, sichtbehindernde Bauteile, tote Winkel, sichthemmende Ladung

3.2 erkennen die Grenzen, welche ihnen das eigene Fahrzeug bei der Wahrnehmung von Verkehrspartner/-innen und von Verkehrssituationen setzt.

3.3 erklären mit der 4-A-Analyse, welche sie als Grundlage für ihr Fahrverhalten anerkennen, wie sie andere Verkehrsteilnehmende systematisch beobachten, deren mögliches Verhalten erahnen und ihr eigenes Fahrverhalten an den Verlauf der Verkehrssituation anpassen können.

4-A-Analyse: Analyse von Art der Fortbewegung, von Alter, Aufmerksamkeit und Absicht in Verkehrssituationen als Grundlage für das eigene Fahrverhalten

Antizipation: Bedeutung der mentalen Vorbereitung auf verschiedene mögliche Verläufe von Verkehrssituationen

Sicherheitsstrategien: Streckenwahl und mentale Vorbereitung, Geschwindigkeits- und Abstandsgestaltung, Warte- und Bremsbereitschaft, Stillstand, Blickkontakt, Warnsignale

3.4 zeigen Bereitschaft, mit rücksichtsvollem Verhalten und defensivem Fahrstil ihren persönlichen Beitrag an die Sicherheit aller zu leisten.

4. Abschluss

Die Kursteilnehmenden:

4.1 formulieren wichtige persönliche Erkenntnisse aus dem Unterrichtsblock 3.

Rückblick auf wesentliche Lerninhalte, persönlicher Mehrwert und Praxisnutzen

4.2 identifizieren sich mit den neu erworbenen Strategien zur Vermeidung von Gefahrensituationen und Unfällen indem sie einen Bezug herstellen zwischen ihren persönlichen Strategien und der sich im Unterrichtsblock 3 angeeigneten Kompetenzen.

4 Unterrichtsblock 4: Strasseninfrastruktur und defensive Fahrweise

4.1 Auftrag an die Personen, die den Kurs durchführen, und Kompetenzen

Auftrag an die Personen, die den Kurs durchführen: Siesensibilisieren auf Gefahren, die nicht nur von den Verkehrspartner/innen, sondern auch vom Fahrzeug und dessen Beladung, von Strassen und Strassenabschnitten sowie von zeitlichen Faktoren und witterungsbedingten Einflüssen ausgehen können. Sie vermitteln die sicheren Verhaltensweisen auf den verschiedenen Strassenarten und bei unterschiedlichen äusseren Bedingungen, immer unter Einbezug der Verkehrspartner/innen. Sie verdeutlichen die Wichtigkeit, die Geschwindigkeitswahl der eigenen Fahrkompetenz sowie dem Fahrzeug und dessen Beladung ebenso wie den äusseren Bedingungen (Infrastruktur, Verkehrsdichte und Witterung) anzupassen. Zum Abschluss des Kurses über Verkehrskunde führen sie gemeinsam mit den Kursteilnehmenden deren persönliche Strategien zusammen, die diese für eine verantwortungsbewusste, regelkonforme, rücksichtsvolle, defensive und sichere Fahrweise verinnerlicht haben.

Kompetenzen: Die Kursteilnehmenden sind fähig, ihre Verantwortung gegenüber Fahrzeug und Infrastruktur wahrzunehmen. Sie erklären die situationsgerechte Geschwindigkeits- und Spurgestaltung auf unterschiedlichen Strassenabschnitten und bei verschiedenen Witterungen. Sie übernehmen als Lenkende Verantwortung für den Zustand des Fahrzeugs, das sie führen sowie für die Mitfahrenden im Fahrzeug, auch wenn sie nicht der/die Halter/in des Fahrzeugs sind. Sie verinnerlichen ihre persönlichen Strategien und sind motiviert, sich durch deren Anwendung eine sichere Fahrweise anzueignen und damit verlässliche Verkehrspartner zu werden.

4.2 Kursablauf, Kompetenzen (Ziele) und Lerninhalte

Kursablauf

Kompetenzen (Ziele)

Lerninhalte

1. Einleitung

Die Kursteilnehmenden:

1.1 zeigen Bereitschaft, sich mit ihrer Verantwortung als Fahrzeugführende im Strassenverkehr auseinanderzusetzen.

Rückbezug auf Unterrichtsblock 1 Position 3.2, Verantwortung von Fahrzeugführenden und Fahrzeug-haltern/-halterinnen

1.2 kennen die sich anzueignenden Kompetenzen und Lerninhalte des Unterrichtsblocks 4.

Kompetenzen und Lerninhalte Unterrichtsblock 4

2. Infrastruktur

Die Kursteilnehmenden:

2.1 sind sich bewusst, dass sie ihr Verhalten stets den äusseren Begebenheiten und Einflüssen anpassen müssen.

Infrastruktur: spezielle Strassen wie Begegnungszone, Tempo-30-Zone, Trottoir, Quartierstrassen, Industriestrassen, Geschäftsstrassen, verkehrsberuhigte Ortszentren, Kreisverkehrsplätze, Landstrassen, Feld- und Waldwege, Bergstrassen, Tunnel, Autostrassen, Autobahnen

Witterung: Nebel, Regen, Gewitter, Schnee, Eis

Zeiten: Tageszeiten, Wochentage, Jahreszeiten

2.2 erklären die Gefahren, die von speziellen Strassen, witterungsbedingten und zeitlichen Einflüssen ausgehen und bestimmen für konkrete Situationen ihr Verhalten so, dass sie über genügend Leistungsreserven verfügen, um sicher unterwegs zu sein.

2.3 sind bereit, die Sicherheit der Verkehrspartner/innen sowie die Vermeidung von Störungen oder Beschädigungen über ihre eigenen Fahrmotive zu stellen.

2.4 erklären, woran sie den Verlauf der Strasse und die Randbeschaffenheit sowie die Fahrbahnbreite erkennen und wie sie Strassenoberflächen beurteilen.

VOR-Analyse Verlaufsmerkmale: Merkmale des Strassenverlaufs, Voraussicht, Vermeidung optischer Täuschungen

VOR-Analyse Oberflächenmerkmale: Zustand des Strassenbelags, Markierungen, Schachtdeckel, Spurrillen, Verschmutzungen, unbefestigte Oberfläche, Steigung, Gefälle, Wasser, Schnee, Eis, Laub usw.

VOR-Analyse Randmerkmale: Randbeschaffenheit, Befahrbarkeit, resultierende Fahrbahnbreite, Neigung

Sicherheitsstrategien: Streckenwahl und mentale Vorbereitung, Geschwindigkeits- und Abstandsgestaltung, Warte- und Bremsbereitschaft, Spurgestaltung, Stillstand, Blickkontakt, Warnsignale

2.5 anerkennen die VOR-Analyse als Grundlage für ihr Fahrverhalten und erklären, wie sie damit Strassenabschnitte systematisch analysieren und daraus ihre Geschwindigkeit und Spurgestaltung ableiten.

3. Fahrdynamik

Die Kursteilnehmenden:

3.1 erklären ihre Verantwortung in Bezug auf die Anzahl mitgeführter Personen (max. Anzahl Sitzplätze), Gewicht, Transport und Sicherung von Mitfahrenden und Beladung und zeigen Bereitschaft, Kontrollen und Sicherheitsvorkehrungen vor Fahrantritt durchzuführen.

Fahrzeugführende: Fahrzeugausweis, Lernfahrausweis, Führerausweis (auf Probe oder definitiv), Beschränkungen, Sehhilfen, Bekleidung, Schuhwerk, Kopfstütze, Sicherheitsgurt

Motorradfahrende: Sturzhelm, Schutzbekleidung, Handschuhe, festes Schuhwerk usw., Sichtbarkeit

Mitfahrende: Sitzplätze, Sicherheitsvorkehrungen, Kindersitze, Tür- und Fensterverriegelung

Zuladung: Gewichte, Ladungssicherung, Sichtbehinderungen

3.2 sind als Motorradfahrende bereit, bei jeder Witterung und auch auf kurzen Strecken wirksame Schutzbekleidung zu tragen.

3.3 erklären für verschiedene Fahrzeugkategorien physikalische Grundlagen zu Beschleunigung und Verzögerung.

Geschwindigkeit: Beschleunigung, Verzögerung, Anhalteweg, Reaktionszeit und -weg, Bremsweg, Bremsbereitschaft, Restgeschwindigkeit

Kräfte: Kraftschluss, Haftung, Seitenführungskraft, Fliehkraft, Kurvenphasen

3.4 erklären Grundsätze für die Geschwindigkeitsgestaltung, ihre Auswirkung auf den Anhalteweg und weitere Einflussfaktoren auf diesen.

3.5 sind bereit, Kurven nach dem Modell der Kurvenphasen und mit persönlichen Sicherheitsreserven zu befahren.

3.6 erklären Strategien, mit denen sie Fahrmanöver wie Wegfahren, Parkieren, Wenden, Rückwärtsfahren unter Einbezug vorhandener FAS und Automatisierungssysteme sicher gestalten.

Verkehrsvorgänge: Fahrmanöver wie Wegfahren, Parkieren, Wenden, Rückwärtsfahren

Spurveränderungen wie Einspuren, Ausweichen, Richtungs- und Fahrstreifenwechsel, parallele Kolonnen, versetztes Fahren, Reissverschlussverkehr

Partnermanöver wie Vorbeifahren, Kreuzen, Überholen, Überholtwerden

Sichern des Fahrzeugs gegen Wegrollen und Entwendung

3.7 anerkennen – trotz Einbezug der FAS und Automatisierungssysteme – die Bedeutung der Mehrfachbeobachtung bei Spurveränderungen insbesondere beim Fahrstreifenwechsel.

3.8 sind bereit, bei Partnermanövern durch ausreichende Abstände Übersicht und Sicherheit zu schaffen.

4. Abschluss

Die Kursteilnehmenden:

4.1 formulieren wichtige persönliche Erkenntnisse aus dem Unterrichtsblock 4.

Rückblick auf wesentliche Lerninhalte, persönlicher Mehrwert und Praxisnutzen

4.2 identifizieren sich mit den neu erworbenen Strategien zur Vermeidung von Gefahrensituationen und Unfällen indem sie einen Bezug herstellen zwischen ihren persönlichen Strategien und der sich im Unterrichtsblock 4 angeeigneten Kompetenzen.

4.3 fassen die wichtigsten Strategien für ihre persönliche verantwortungsvolle und defensive Fahrweise sowie ihre weitere Fahrausbildung zusammen.

Rückblick auf die Unterrichtsblöcke 1 bis 4

Fahrausbildung: Fragen zum weiteren Vorgehen, Fragen zur Basistheorieprüfung usw.

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