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00.434 · Parlamentarische Initiative · 2000-08-14

Parlament

Erledigt

Ausgangslage

Die den Mitgliedern der Eidgenössischen Räte ausbezahlten Entschädigungen wurden seit 1990 nicht erhöht. Die Büros beantragen Anpassungen des Taggelds, der Zulagen für die Ratspräsidien und der Beiträge an die Fraktionen. Das Taggeld soll von 300 auf 400 Franken erhöht werden. Die Zulagen für die Ratspräsidien sollen neu 40 000 Franken (Ratspräsident; bisher 20 000 Franken) und 10 000 Franken (Vizepräsidenten, bisher 5000 Franken) betragen. Bei den Beiträgen an die Fraktionen soll der Grundbeitrag neu 90 000 Franken (bisher 60 000 Franken) und die Beiträge pro Mitglied 16 500 Franken (bisher 11 000 Franken) betragen.

Der Bundesrat stimmte in seiner Stellungnahme den Erhöhungen zu, die Mehrkosten von rund 3,8 Millionen Franken pro Jahr verursachen.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreiten die beiden Ratsbüros die folgende Parlamentarische Initiative:

Verordnung der Bundesversammlung betreffend die Änderung des Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz vom ....

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom 25. August 2000

und des Büros des Ständerates vom 25. August 2000 1)

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom .... 2)

beschliesst:

Ziff. I

Der Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz vom 18. März 1988 3) wird wie folgt geändert:

Art. 2 Taggeld

Das Taggeld beträgt 400 Franken und wird für jeden Arbeitstag ausgerichtet.

Art. 9 Abs. 1

Die Zulage beträgt für die Ratspräsidenten 40 000 Franken, für die Vizepräsidenten 10 000 Franken.

Art. 10 Fraktionsbeiträge

Der Grundbeitrag beträgt 90 000 Franken, der Beitrag pro Mitglied 16 500 Franken.

Ziff. II

Abs. 1

Diese Verordnung der Bundesversammlung untersteht nicht dem Referendum.

Abs. 2

Sie tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

1) BBl 2000 ....

2) BBl 2000 ....

3) SR 171.211

Verhandlungen

Im Nationalrat stiess die Vorlage auf den Widerstand der SVP-Fraktion. Zunächst wurde ein Antrag von Christoph Mörgeli (V, ZH), das Geschäft in Kategorie III (statt IV) zu behandeln, abgelehnt. In der Detailberatung, in welcher nach Kategorie IV nur die Berichterstatter das Wort ergreifen durften, wurden sowohl ein Nichteintretensantrag wie ein Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion deutlich abgelehnt. Der Rückweisungsantrag wollte das Taggeld lediglich auf 350 Franken festlegen und dafür die pauschale Jahresentschädigung erhöhen. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Taggeldes, so wurde ausgeführt, würde sich die Gewichtung der Entschädigungskomponenten von der Pauschale zum Taggeld hin verschieben, womit tendenziell die Zahl der Sitzungstage ansteigen würde, was wiederum die Belastung für den Milizparlamentarier erhöhe. Sodann wurden zwei Anträge von fraktionslosen Ratsmitgliedern (Joseph Zisyadis und Bernhard Hess) zurückgewiesen, die die Stellung der fraktionslosen Ratsmitglieder verbessern wollten.

Im Ständerat kam es zu kritischen Bemerkungen von Rolf Büttiker (R, SO). Die Vorlage habe auch Auswirkungen auf die Kantone, in denen harte Sparmassnahmen durchgeführt würden, führte er aus. Er könne ihr deshalb nicht zustimmen und verzichte im Interesse seines Kantons auf die Erhöhung des Taggeldes.