00.5055 · Fragestunde. Frage · 2000-03-20
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In der Gemeinde Emmen wurde in einer Abstimmung die Einbürgerung von 19 Familien (von 23) ausschliesslich aus Gründen der Herkunft verweigert.
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass dies das Prinzip der Menschenwürde verletzt und dass die Menschenwürde der fundamentalste Verfassungsgrundsatz ist, auf dem alle anderen Grundrechte beruhen?
Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, damit die Verfassungsprinzipien auch in diesen Fällen eingehalten werden?