01.5001 · Fragestunde. Frage · 2001-03-12
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Einem Pressebericht vom 11. Januar 2001 entnehmen wir, dass eine Thuner Firma im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit gesamtschweizerisch Herointabletten vertreibt, ohne jedoch eine kantonale Vertriebsbewilligung zu besitzen.
1. Wusste der Bundesrat über solch eine illegale Vorgehensweise Bescheid?
2. Trifft es zu, dass diese Herointabletten ohne klinische Versuchsanlage, ohne Dosierungsversuche, ohne Qualitätsprüfung und ohne Bewilligung der Ethikkommissionen an Süchtige abgegeben werden?