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02.070 · Geschäft des Bundesrates · 2002-09-20

Bundeskanzlei

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 20. September 2002 zur Verordnung der Bundesversammlung über das Parteienregister

Ausgangslage

In der Bundesverfassung von 1999 (BV) werden erstmals auch die Parteien verfassungsrechtlich verankert (Art. 137 und Art. 147 BV). Die Eidg. Räte haben dem im Rahmen einer Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) vom 21. Juni 2002 auf Gesetzesstufe Rechnung getragen. Die Bundesparteien sollen von administrativen Arbeiten entlastet werden, damit sie sich stärker auf politische Aufgaben konzentrieren können. Voraussetzung für diese Entlastung ist eine Registrierung der Parteien in einem von der Bundeskanzlei geführten Parteienregister.

Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf einer Verordnung, die die Voraussetzungen für die amtliche Registrierung und die Wirkungen des Eintrags einer Partei im Register regelt.

Die Parteien sollen bereits im Wahljahr 2003 durch den Eintrag im Parteienregister in den Genuss der vorgesehenen administrativen Vereinfachungen kommen können.

Verhandlungen

Beide Räte stimmten dem Entwurf zu.