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02.3461 · Empfehlung · 2002-09-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, geeignete und präzise Kriterien und Verfahren zu bestimmen, wonach das BAZL Massnahmen treffen kann, wenn ihm die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Fluggesellschaft nicht mehr glaubhaft erscheint. Insbesondere präzisiert er die Voraussetzungen und Verfahrensschritte für den Entzug der Betriebsbewilligung.

Begründung

Die Kommission verweist auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit dem bilateralen Luftverkehrsabkommen hat die Schweiz per 1. Juni 2002 u. a. die EG-Verordnung 2407/92 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmungen übernommen. Diese Verordnung präzisiert auch die Kriterien für einen nachträglichen Entzug der Betriebsbewilligung aus wirtschaftlichen Gründen. Das BAZL muss diese (seit 1992 bestehende) EU-Verordnung im Einklang mit der von den übrigen europäischen Staaten seither entwickelten Praxis vollziehen.

Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.