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02.5081 · Fragestunde. Frage · 2002-06-10

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Die jüngsten Drogenvorkommnisse in der Armee lassen aufhorchen. Ich bitte den Bundesrat, mir in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:

1. Was will er konkret dagegen vorkehren?

2. Sind für ihn unter Drogen stehende Armeeangehörige einsatzfähig?

3. Wie lange nach dem Konsum von:

a. Haschisch,

b. Kokain,

c. Heroin

erachtet er es als gefährlich und damit verboten, ein militärisches Fahrzeug zu führen oder eine Waffe in einem scharfen Schiessen zu bedienen?

4. Will er nach einer allfälligen Legalisierung des Haschischkonsums das Kiffen in der Armee verbieten?

a. Wenn nein, höhlt dies nicht die Einsatzfähigkeit der Armee aus?

b. Wenn ja, wieso ist dann der Konsum ausserhalb der Armee nicht ebenso gefährlich (Führen eines Fahrzeuges, Ausführen gefährlicher Arbeiten, Schiessübungen usw.)?

Ist dies realistisch, durchsetzbar und glaubwürdig, wenn sonst gekifft werden darf?

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