02.5210 · Fragestunde. Frage · 2002-12-02
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Kann die Bundeskanzlei - nachdem zur grossen Verwunderung der Öffentlichkeit bekannt geworden ist, dass Stimmzettel in mehreren Orten gewogen statt ausgezählt wurden - garantieren, dass das schliesslich errechnete Ergebnis der Volksabstimmung vom 24. November 2002 dem tatsächlichen, an der Urne zum Ausdruck gekommenen Willen des Souveräns entspricht?
Stellungnahme des Bundesrates
Ja. Mit den Verfahren, welche die Bundeskanzlei in der vergangenen Woche eingeleitet hat, wollte sie vor allem in Hinblick auf allfällige Abstimmungsbeschwerden die Transparenz erhöhen und das Vertrauen in das Abstimmungsverfahren, insbesondere in die nachträglich bekannt gewordenen technischen Hilfsmittel zur Berechnung der Resultate, stärken.