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03.302 · Standesinitiative · 2003-02-18

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Solothurn folgende Standesinitiative ein:

Der Bund wird aufgefordert, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der Schweiz koordiniert. Die sprach- und kulturregionalen Besonderheiten müssen jedoch nach wie vor respektiert werden.

Die zu schaffende Grundlage soll Rahmenbedingungen enthalten, um folgende Bereiche des Bildungssystems zu regeln:

1. Die Bildungsstufe (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter werden festgelegt.

2. Die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I und II und die Anschlüsse an deren Folgestufen werden geregelt.

3. Die gesamte Berufsausbildung (auch im Bereich der nicht Biga-anerkannten Berufe) wird einheitlich geregelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet.

4. Die Koordination, die gleichmässige finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten werden sichergestellt, und die internationale Anerkennung der Abschlüsse wird gewährleistet.

5. Dem Bund wird die Aufgabe übertragen, die Qualitätsevaluation der kantonalen Bildungssysteme sicherzustellen und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren.