03.3117 · Postulat · 2003-03-20
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob intellektuelle Dienstleistungen nicht aus dem öffentlichen Beschaffungsrecht des Bundes ausgeklammert werden können.
Begründung
Es ist vorgesehen, das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu revidieren. Das geltende öffentliche Beschaffungsrecht des Bundes vermag die Vergabe von intellektuellen Dienstleistungen nicht befriedigend zu lösen. Bei intellektuellen Dienstleistungen ist es schwierig, die Zuschlagskriterien richtig zu bestimmen und adäquat zu gewichten. Dies deshalb, weil oft die zu erbringende Leistung im voraus gar nicht definierbar ist. Diese ist vielmehr das Produkt eines Prozesses, welcher durch die Ausschreibung erst initiiert wird.
Es versteht sich, dass standardisierbare intellektuelle Dienstleistungen nicht Gegenstand der mit dem vorliegenden Vorstoss angeregten Ausnahme sein sollen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.