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Massnahmen gegen Menschenhandel in der Schweiz. Schutz von Opfern und Zeugen

03.3574 · Motion · 2003-11-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, im Bundesstrafprozessrecht Massnahmen zum Schutz von Opfern und Zeuginnen/Zeugen - analog zu den Bestimmungen im Militärstrafprozess (Änderung, Entwurf des Bundesrates vom 22. Januar 2003, Art. 84 Bst. a, 98 Bst. a-d) - vorzusehen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.