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03.420 · Parlamentarische Initiative · 2003-05-05

Parlament

Erledigt

Ausgangslage

Das von der Bundesversammlung am 13. Dezember 2002 verabschiedete Parlamentsgesetz (ParlG) regelt in den Artikeln 56-58 die Kernaufgaben der Redaktionskommission sowie die Grundsätze ihrer Zusammensetzung und des Verfahrens zur Überprüfung der Erlassentwürfe und zur Anordnung von Berichtigungen. In Artikel 59 ParlG werden die Ausführungsbestimmungen auf die Verordnungsebene delegiert: In einer zu schaffenden Verordnung der Bundesversammlung sind im Einzelnen die Zusammensetzung und die Aufgaben der Redaktionskommission sowie das Verfahren zur Überprüfung der Erlassentwürfe vor der Schlussabstimmung und zur Anordnung von Berichtigungen nach der Schlussabstimmung und nach der Veröffentlichung zu regeln.

Der Bundesrat stimmte dem Entwurf zu.

Verhandlungen

Der Ständerat stimmte der Vorlage einstimmig mit einer kleinen Modifikation zu. Der Nationalrat nahm den Entwurf einstimmig und diskussionslos an.