03.468 · Parlamentarische Initiative · 2003-12-19
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ist sofort zu erarbeiten. Wegleitend hierfür ist die Vorlage, wie sie anlässlich der Einigungskonferenz vom 15. Dezember 2003 vorlag. Zu ändern sind im Wesentlichen die folgenden Bereiche: Sofortige Einführung des so genannten monistischen Systems in der Spitalfinanzierung mit einer Übergangsfrist von drei Jahren sowie eine stärkere Entlastung kinderreicher Familien von den Krankenversicherungsprämien.
Begründung
Mit der Ablehnung der KVG-Revision im Nationalrat wurde die Revision ohne Ergebnis beendet. Handlungsbedarf ist in wichtigen Bereichen des KVG ausgewiesen. Namentlich sind es die Bereiche der Spitalfinanzierung, der Stärkung der Netzwerke, der Einführung des Vertragsprinzips für Leistungserbringer sowie der Prämienverbilligung. Handelt das Parlament als Gesetzgeber nicht rasch, ist bereits absehbar, dass wesentliche Bereiche nur noch mit Hilfe von Notrecht geregelt werden können.
Wegleitend für die Revision ist die Vorlage, wie sie vom Stände- und vom Nationalrat erarbeitet worden war. Sie ist in den beiden genannten Bereichen zu verbessern und kann überdies in einzelnen Punkten angepasst werden.