04.306 · Standesinitiative · 2004-06-28
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:
Die gesetzlichen Regelungen im Bürgerrechtswesen (Bundesgesetz, eventuell die Bundesverfassung) sollen so geändert werden, dass:
1. die Kantone einheitliche, faire und transparente Verfahren garantieren;
2. Einbürgerungsentscheide durch Gemeindeversammlungen und Gemeindeparlamente weiterhin möglich sind;
3. das Schweizer Bürgerrecht nicht gerichtlich erzwungen werden kann.