04.5194 · Fragestunde. Frage · 2004-10-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Viele Banken haben seit mehr als einem Jahr Gebühren für jene Konsumentinnen und Konsumenten eingeführt, die mit einer bankfremden Bancomat-Karte Geld an ihren Automaten beziehen wollen. Die genauen Gebühren kennen die Konsumentinnen jedoch nicht, weil diese nicht angegeben werden.
Die Konsumentenschutzorganisationen verlangten im November 2003, dass die Preisbekanntgabepflicht eingehalten wird. Bis heute hat sich dennoch nichts verbessert.
Dieser Zustand ist stossend, und ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie ist der Stand der Dinge?
- Bis wann ist verbindlich damit zu rechnen, dass die Geldautomatenbetreiber ihrer Preisbekanntgabepflicht nachkommen?