05.3465 · Motion · 2005-06-24
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche Ausnahmen gemäss Artikel 18 des Mehrwertsteuergesetzes auf fünf Jahre zu befristen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.