06.3005 · Motion · 2006-01-10
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, Anpassungen in den Gesetzen über die Amts- und Rechtshilfe zugunsten eines besseren Schutzes vor rechtsmissbräuchlichen Gesuchen, namentlich aus Ländern mit fragwürdiger Justiz und Missachtung der Menschenrechte, vorzulegen. Dabei sind insbesondere nachvollziehbare Definitionen betreffend die rechtsstaatlichen Anforderungen an Drittstaaten und eine restriktive Regelung für die Beweisaufnahme ausländischer Behörden in der Schweiz vorzusehen. Am Grundsatz der doppelten Strafbarkeit ist dabei unbedingt festzuhalten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.