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06.3470 · Motion · 2006-10-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Änderung von Artikel 25 Absatz 3 Litera c der Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) zu unterbreiten, sodass private, nach SAS akkreditierte Inspektionsstellen die Durchführung der periodischen Behälterprüfung nach ADR in der Schweiz eigenverantwortlich und rechtsgültig durchführen können.

Begründung

Artikel 25 Absatz 3 Litera c der SDR sichert dem Eidgenössischen Gefahrengutinspektorat (EGI) in der heutigen Anwendung durch die Praxis eine faktische Monopolstellung. Im europäischen Ausland werden die entsprechenden Inspektionsarbeiten seit Jahren durch entsprechend akkreditierte private Inspektionsstellen durchgeführt, was fachlich einwandfrei und ohne jegliche Einwände erfolgt.

Die Einbindung der genannten Inspektionstätigkeit in z. B. eine firmeninterne unabhängige Stelle (analog der Praxis im europäischen Ausland) gestattet die Abwicklung der entsprechenden Prüfungen mit ununterbrochenem Materialfluss und damit termin- und zeitgerecht.

Das heute bestehende faktische Monopol der EGI wird von diesem massiv ausgenutzt, indem sich das EGI die Inspektionstätigkeit durch überrissene Gebühren abgelten lässt. Dieses Vorgehen verletzt einerseits das Kostendeckungsprinzip (Äquivalenzprinzip), führt andererseits aber auch dazu, dass ausländische Mitbewerber einen erheblichen Kostenvorteil aufweisen, da sie die Inspektionstätigkeit entweder selbst oder aber viel kostengünstiger ausführen können. Im Ergebnis bedeutet dies einen erheblichen Wettbewerbsnachteil der national ansässigen Industrie.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, dass auch private Prüfstellen für wiederkehrende Prüfungen zugelassen werden. Entsprechende Rechtsänderungen sind im Rahmen des neuen Sicherheitskontrollgesetzes (SKG) und der Revision der Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 (1. Teilpaket, Revision der Erlasse des öV, RöVE) bereits vorgesehen. Die Motion Giezendanner05.3388 (Zulassung von privaten Unternehmungen für die ADR-Prüfung von Tankcontainern, IBC und Tankfahrzeugen), die einen ähnlichen Inhalt wie die vorliegende Motion hat, wurde vom Parlament bereits angenommen. Die Botschaft zum SKG wurde vom Bundesrat im Juni 2006 verabschiedet. Die RöVE-Vorlage wird zurzeit im UVEK erarbeitet.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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