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06.469 · Parlamentarische Initiative · 2006-10-06

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die Bundesgesetzgebung wird dahingehend geändert, dass der Stand-by-Modus bei Elektrogeräten, namentlich bei Unterhaltungselektronik und Haushaltgeräten, mit wenigen und klar begründeten Ausnahmen verboten ist.

Begründung

Seit langem ist allgemein bekannt, dass der Stand-by-Modus bei Elektrogeräten sehr viel Strom verschwendet, ohne von grossem Nutzen zu sein. Verschiedene Berechnungen haben aufgezeigt, dass der Stromverbrauch aufgrund des Stand-by-Modus der Stromproduktion eines kleinen Kernkraftwerks entspricht. Eine britische Studie kommt zum Schluss, dass mehr als 8 Prozent des Stromverbrauchs im Haushalt auf den Stand-by-Modus zurückzuführen sind. Heutzutage wird es immer wichtiger, sparsam mit der Energie umzugehen. Angesichts der zu erwartenden Resultate steht deshalb die Forderung nach einem Verbot des Stand-by-Modus voll und ganz im Einklang mit den Zielen der Energiepolitik. In diesem Zusammenhang hat Grossbritannien schon einen entscheidenden Schritt unternommen: Die britische Regierung hat beschlossen, das Inverkehrbringen von Elektrogeräten mit Stand-by-Modus aus den oben erwähnten Gründen zu verbieten. Dies zeigt, dass auch die Schweiz eine solche Massnahme treffen könnte, ohne gegen die in der Europäischen Union gängige Praxis zu verstossen.