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08.5003 · Fragestunde. Frage · 2008-03-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit dem 1. März 2008 ist die überarbeitete Fassung der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) in Kraft.

Neu kann damit die Nachtflugsperre aus Gründen polizeilicher Sicherheit gelockert werden.

Randalierende, betrunkene oder latent gewaltbereite Menschen werden gemäss Aussage der Fluggesellschaften aus Sicherheitsgründen jedoch nicht transportiert.

- Wer soll mit den in den Medien erwähnten rund 40 Nachtflügen pro Spieltag an der Euro 2008 zu welchen Destinationen transportiert werden?

- Wer spricht die nötigen Bewilligungen?

Stellungnahme des Bundesrates

Es liegt an den zuständigen kantonalen Sicherheitsbehörden, aufgrund der konkreten Lagebeurteilung die Bewilligungsgesuche zu stellen. Bewilligungsbehörde ist das Bazl nach Anhörung des betroffenen Standortkantons. Somit steht den betroffenen Kantonen faktisch ein Vetorecht zu. Im Moment liegen keine konkreten Gesuche für die Bewilligung von Ausnahmen des Nachtflugverbotes vor. Es ist aber davon auszugehen, dass es sich - sollte die konkrete Gefährdung solche Gesuche der kantonalen Behörden erfordern - um eine sehr begrenzte Anzahl Flüge handeln wird.

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