08.5105 · Fragestunde. Frage · 2008-06-02
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, durch seine Aktenvernichtungsaktion, die sich auf keine verfassungsmässige oder gesetzliche Grundlage stützen kann, habe er durch die Vernichtung wesentlicher Beweismittel nicht nur den Angeschuldigten Tinner, sondern möglicherweise auch Dritte begünstigt?
Er nahm dies in Kauf, handelte mithin eventualvorsätzlich, indem er eine falsche staatspolitische Gewichtung vorgenommen hatte.