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08.5360 · Fragestunde. Frage · 2008-09-29

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Schweizer Geheimdiensten und CIA aus?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Zusammenarbeit des Dienstes für Analyse und Prävention mit ausländischen Diensten richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, BWIS). Schon die Aufnahme einer Verbindung zu einem ausländischen Nachrichtendienst ist vom Bundesrat zu bewilligen (Art. 26 Abs. 2 BWIS). Die Zusammenarbeit mit ausländischen Polizei- und Nachrichtendiensten wird der Geschäftsprüfungsdelegation vorgelegt und von ihr regelmässig kontrolliert.

Die Mitwirkung in multilateralen informellen Gremien ist Gegenstand der jährlichen öffentlichen Berichterstattung (Bericht "Innere Sicherheit der Schweiz").

Abschliessend ist anzumerken, dass ohne internationale Zusammenarbeit der Polizei und der Nachrichtendienste eine effektive Bekämpfung transnationaler Gefahren (Terrorismus, OK) nicht möglich ist.