08.5411 · Fragestunde. Frage · 2008-12-08
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Bei der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit kann das Stimmvolk auf zwei Fragen nur eine Antwort geben. Damit ist der entsprechende Volksentscheid nicht interpretierbar.
Wäre es daher nicht naheliegender, bei einem Nein des Schweizervolkes, zwei neue Volksabstimmungen durchzuführen, als aufgrund des nicht interpretierbaren Resultates unnötig Geschirr zu zerschlagen und eine Notifizierung zur Nichtweiterführung des bilateralen Vertrages über die Personenfreizügigkeit zu übermitteln?