09.308 · Standesinitiative · 2009-03-30
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft erlässt auf Verfassungs- oder Gesetzesebene Bestimmungen zur Verlängerung um mindestens drei Jahre des in Artikel 197 Ziffer 7 der Bundesverfassung vorgesehenen Moratoriums für die Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzen.