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09.5247 · Fragestunde. Frage · 2009-06-02

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die prognostizierte Prämienexplosion von gegen 20 Prozent dürfte einzelne Versicherer in finanzielle Schwierigkeiten oder gar in den Konkurs bringen. Tritt der letztere Fall ein, muss die gemeinsame Einrichtung für die Verluste aufkommen. Dabei stellt sich die Frage der Haftung, welche die Versicherer übernehmen müssen, obwohl sie in der Prämiengestaltung nicht frei sind, sondern die Prämien vom EDI bewilligen lassen müssen, damit sie in Kraft treten.

- Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko eines Konkurses einzelner Krankenversicherer?

- Wieso haftet in einem Konkursfall nicht das EDI als Genehmigungsinstanz gegenüber der gemeinsamen Einrichtung?