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09.5516 · Fragestunde. Frage · 2009-11-30

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen der flankierenden Massnahmen fehlt heute die Möglichkeit, Unternehmen, welche die zwingenden Bestimmungen eines Normalarbeitsvertrages nicht einhalten, wirksam mit Sanktionen zu belegen. Bei Kontrollen in den Kantonen (beispielsweise im Kanton Tessin) wurde eine hohe Anzahl von Verstössen festgestellt.

Ist der Bundesrat bereit, diese Lücke im Vollzug zu schliessen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.