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09.5550 · Fragestunde. Frage · 2009-12-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, die Kinderrechte einzuhalten. Faktisch werden bei der Anwendung des Asyl- und Ausländerrechts oftmals die Grundsätze der Konvention vernachlässigt.

Stellvertretend sei hier die Ausschaffung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (Art. 3, 22 KRK) genannt.

Wie steht der Bundesrat zu dieser Praxis?