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Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Änderung

10.402 · Parlamentarische Initiative · 2010-02-04

Erledigt

Ausgangslage

Die Initiative der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) will eine ausserordentliche Einmaleinlage in den Infrastrukturfonds ermöglichen und damit dessen mittelfristige Liquiditätsprobleme lösen. Die Kommission hat mit 7 zu 4 Stimmen entschieden, diese Einmaleinlage auf 850 Millionen Franken festzusetzen. Eine Minderheit verlangt 570 Millionen Franken. Die Gelder sollen aus den Rückstellungen (2,8 Milliarden Franken per Ende 2009) in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr entnommen werden. Es handelt sich um eine Übergangsfinanzierung, um baureife Projekte im Agglomerationsverkehr und bei der Engpassbeseitigung auf den Nationalstrassen im Zeitraum 2011-2015 nicht zu verzögern. In Ausnahmefällen sollen Kantone dennoch Vorfinanzierungen leisten können. An der Konzeption des Infrastrukturfonds wird nichts geändert. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Änderung im Infrastrukturfondsgesetz einstimmig an. (Quelle: Medienmitteilung der KVF-S vom 16.04.2010)

Wortlaut

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates beschliesst eine Änderung des Bundesgesetzes über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Die Änderung hat zum Ziel, die mittelfristigen Liquiditätsprobleme des Infrastrukturfonds so zu lösen, dass dieser seinen Verpflichtungen bei allen vier Gefässen (Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen und Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen) so nachkommen kann, dass die einzelnen Projekte nicht verzögert oder durch Dritte vorfinanziert werden müssen.

Begründung

Die Projekte für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz und die Hauptstrassen in Berggebieten und Radregionen werden alle aus dem Infrastrukturfonds finanziert. Hinsichtlich der im Fonds vorhandenen Liquidität und der zu finanzierenden beziehungsweise zur Finanzierung anstehenden Projekte ist die Situation mittelfristig als kritisch zu beurteilen. Ab 2014 zeichnet sich ein Liquiditätsengpass ab. Dies hat verschiedene Gründe:

- Die bereits freigegebenen Mittel für die dringenden Projekte des Agglomerationsverkehrs werden aus verschiedenen Gründen rasch verbraucht. Bei allen dringenden Projekten musste der Baubeginn bis spätestens Ende 2008 erfolgen, und es wurden Projekte finanziert, die bereits im Bau waren oder deren Bauarbeiten schon beendet waren.

- Weitere Faktoren haben Einfluss auf den Finanzbedarf. So insbesondere der Entscheid der eidgenössischen Räte, die Kategorie "Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen" aufzunehmen, sowie der noch nicht rechtskräftige Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes betreffend LSVA-Erhöhung.

- Die drohende Verzögerung der Finanzierung der Projekte für den Agglomerationsverkehr auf der A-Liste ist letztlich auch auf das Konzept des Infrastrukturfonds zurückzuführen. In der Botschaft ging der Bundesrat von jährlichen Tranchen von 300 Millionen Franken aus. Effektiv wurden dem Agglomerationsverkehr deutlich höhere Beträge zugewiesen.

- Eine ähnliche Situation ergibt sich auch im Bereich der Nationalstrassen. Zu Beginn der Laufzeit des Infrastrukturfonds werden die Mittel mehrheitlich durch die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes beansprucht, gegen Ende der Laufzeit werden die Engpassbeseitigungen ein höheres Gewicht haben.

Die derzeitige Situation im Infrastrukturfonds führt dazu, dass die Bundesbeiträge an die Agglomerationsprogramme zeitlich nicht so fliessen können, wie es den zu erwartenden Projektfortschritten entspricht. Dies bedeutet, dass diese Vorhaben voraussichtlich entweder zurückgestellt oder durch Dritte, in der Regel die Kantone, vorfinanziert werden müssen.

Wollte man den Bedarfsmeldungen der Kantone vollumfänglich nachkommen, müssten in den Infrastrukturfonds liquide Mittel in der Grössenordnung von rund 2,6 Milliarden Franken eingebracht werden. Dabei bestehen jedoch Unsicherheiten in Bezug auf die zeitliche Abwicklung der Projekte.

Die Kommission schlägt deshalb vor, die Liquidität des Infrastrukturfonds mittels einer ausserordentlichen Einlage zu sichern. Damit können bereits ab 2011 massgebliche Bundesbeiträge an die Agglomerationsprojekte entrichtet werden, und die drohende Verzögerung bei der Finanzierung von Projekten auf der A-Liste kann voraussichtlich vermieden werden. Die Notwendigkeit von Vorfinanzierungen durch Dritte, insbesondere durch die Kantone, kann dabei nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Verhandlungen

Der Ständerat folgte seiner Kommissionsmehrheit und zog die Einmaleinlage in den Infrastrukturfonds von 850 Millionen gegenüber einem Minderheitsvorschlag von 570 Millionen Franken mit 23 zu 13 Stimmen vor. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf einstimmig angenommen.

Auch im Nationalrat wollte eine Minderheit, bestehend aus Mitgliedern der SVP- und der RL-Fraktion, die Einmaleinlage aus finanzpolitischen Überlegungen auf 570 Millionen Franken beschränken. Gemäss den Regeln der Ausgaben- und Schuldengrenze, müsse das Geld in Zukunft eingespart werden, wurde argumentiert. Wo das geschehen solle, sage niemand. Das Plenum folgte der Mehrheit mit 116 zu 57 Stimmen und nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 153 zu 23 Stimmen ohne Änderung an.

In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschlussim Ständerat mit 40 zu 0 und im Nationalrat mit 179 zu 6 Stimmen angenommen.

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