Vervollständigung der Kontrolle über die Kernmaterialien sowie die radioaktiven Abfälle des schweizerischen Kernkraftwerkbetriebs II
10.479 · Parlamentarische Initiative · 2010-06-18
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (SR 732.1) wird wie folgt ergänzt und geändert:
Art. 11
...
Abs. 2
Das Innehaben von nuklearen Gütern gemäss Artikel 6 Absätze 2bis und 2ter in einer beliebigen rechtlichen Form oder die Beteiligung an Unternehmen zur Herstellung solcher Güter im Inland und im Ausland ist meldepflichtig.
Abs. 3
... melden. Für Kernkraftwerkbetreiber bestehen diese Pflichten für sämtliche Kernmaterialien gemäss Artikel 6 Absätze 2bis und 2ter.
Art. 30
...
Abs. 2
Die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle sowie die durch den Betrieb der schweizerischen Kernkraftwerke verursachten überschüssigen Kernmaterialien gemäss Artikel 6 Absatz 2ter Buchstabe c müssen grundsätzlich in der Schweiz entsorgt werden.
...
Art. 72
...
Abs. 6
... Kernanlagen. Diese Buchhaltung umfasst auch Kernmaterialien und radioaktive Abfälle im Ausland, soweit sie sich im Besitz schweizerischer Bewilligungsinhaber befinden oder soweit sie unter Artikel 6 Absätze 2bis und 2ter fallen. ...
Art. 74
...
Abs. 4
Sachverhalte der Buchhaltung gemäss Artikel 72 Absatz 6 fallen nicht unter das Amts- sowie das Fabrikations- und Geschäftsgeheimnis, soweit nicht unmittelbar Interessen der Sicherung von Kernmaterialien betroffen sind.
Art. 106 Übergangsbestimmungen
...
Abs. 5
Der Bundesrat erlässt die Verordnung gemäss Artikel 6 Absatz 2bis innert einem Jahr nach Annahme der parlamentarischen Initiative. Die Meldepflichten führt er rückwirkend auf das Datum der Einreichung der parlamentarischen Initiative ein.
Begründung
Aufgrund der Antworten auf die Vorstösse von Nationalrat Müller Geri und Ständerätin Sommaruga Simonetta müssen zusätzliche Regulierungen geschaffen werden, damit das Nachverfolgen der radioaktiven Materialien kontrolliert werden kann.