10.5303 · Fragestunde. Frage · 2010-06-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Bis vor Kurzem erhielten Arbeitslose das Formular "Angaben der versicherten Person" (AVP) in ihrem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. So konnten die Arbeitslosenkassen sehr schnell feststellen, ob die versicherten Personen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung erfüllten.
Dies hat sich nun geändert. Derzeit ist es das Seco, das die AVP-Formulare per Post an die Versicherten schickt.
- Wie hoch sind die Kosten für Verwaltung und Postversand, die dem Arbeitslosenversicherungsfonds durch diese neue Praxis entstehen?
- Welche Auswirkung haben diese Kosten auf die Arbeitslosenentschädigung für die Versicherten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.