11.308 · Standesinitiative · 2011-05-31
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:
Im Interesse der Glaubwürdigkeit der schweizerischen Aussenpolitik und zur Wahrung der Menschenrechte ist - möglichst im Dringlichkeitsverfahren - die Registrierung und Bewilligungspflicht für private Sicherheitsfirmen zu regeln und die Niederlassung von Privatarmeen, welche in Konflikt- und Krisengebieten im Einsatz stehen, in der Schweiz zu verbieten.