11.5107 · Fragestunde. Frage · 2011-03-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen verpflichtet in den Artikeln 59ff. die Kabelnetzbetreiber, gewisse Programme (u. a. diejenigen der SRG) den Gebührenzahlenden unentgeltlich zuzuleiten (Must-Carry-Regel).
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass diese Regel technologieneutral gilt, d. h. für analoge und digitale Verbreitung, und zwar nicht verstanden als Entweder-oder, sondern als Sowohl-als-auch?