12.313 · Standesinitiative · 2012-06-05
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Freiburg folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesbehörden werden eingeladen, die notwendigen Gesetzesbestimmungen zu erlassen, damit:
1. der Bundesrat dafür sorgt, dass der Import von Palmöl, das nicht schweizerischen Qualitätsanforderungen entspricht, verboten wird; das Verbot muss auch für Palmöl gelten, das in Form von verarbeiteten Produkten importiert wird;
2. der Bundesrat dafür sorgt, dass der Import von Palmöl, das nicht nach schweizerischen Standards im Bereich der nachhaltigen Produktion produziert wird, verboten wird; das Verbot muss auch für Palmöl gelten, das in Form von verarbeiteten Produkten importiert wird;
3. der Bundesrat einheimische Fette und Öle fördert und die Ernährungssouveränität stärkt;
4. der Bundesrat verlangt, dass Palmöl auf der Kennzeichnung von Lebensmitteln ausdrücklich erwähnt werden muss.