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12.319 · Standesinitiative · 2012-09-05

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Nidwalden folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird ersucht, im Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) Bestimmungen aufzunehmen, die dafür sorgen, dass einem Standortkanton oder einer Standortregion in der Schweiz (gemäss Sachplan geologische Tiefenlager) nicht gegen ihren Willen ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden kann.