12.3649 · Postulat · 2012-06-19
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu überprüfen, wie dem legitimen Bedürfnis der an Konsultationsverfahren Teilnehmenden nach mehr Transparenz bei der Ergebniskommunikation entgegengekommen werden kann. Er soll darüber sowie über mögliche gesetzliche oder andere Massnahmen Bericht erstatten.
Begründung
Siehe Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 19. Juni 2012 zur Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Februar 2012 zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 7. September 2011: Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes, Seite 4.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.