12.5162 · Fragestunde. Frage · 2012-05-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 11. März 2012 wurde bekanntlich die Zweitwohnungs-Initiative sehr knapp angenommen. Nun muss der Begriff definiert werden.
Ich bitte den Bundesrat, mir folgende Fragen zu beantworten:
- Fallen Asylwohnungen zukünftig auch unter den Begriff Zweitwohnung? Asylsuchende benutzen ihre Wohnung nicht als Erstwohnung, weil sie ja nicht in der entsprechenden Gemeinde angemeldet sind.
- Als was werden Militärunterkünfte definiert? Diese Unterkünfte sind ja auch nicht Erstwohnsitz der Benutzer.