12.5203 · Fragestunde. Frage · 2012-05-30
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Das schweizerische Strafgesetzbuch und das Obligationenrecht ermöglichen viele Rechtsformen mit unzähligen Gestaltungsvarianten. Obschon das Bundesparlament Vorstösse zur Einführung der angelsächsischen Trusts - im Ausland oft als Steuerhinterziehungsvehikel bekannt - in der Schweiz immer abgelehnt hat, scheinen diese trotzdem hier Fuss zu fassen, so z. B. ein "Helvetic Trust".
1. Was hält der Bundesrat von dieser Entwicklung?
2. Wer beaufsichtigt diese hier festgestellten Trusts?
3. Bezahlen derartige Trusts Steuern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Trust ist keine Rechtsform nach schweizerischem Recht. Der Bundesrat beabsichtigt derzeit keine Gesetzesänderung zur Einführung einer schweizerischen diesbezüglichen Rechtsform.
2. Ausländische Trusts bzw. deren Verwalter (Trustees) können in der Schweiz Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen (z. B. ein Konto bei einem Schweizer Finanzinstitut eröffnen). Die Trustees sind nach schweizerischem Recht Finanzintermediäre im Sinne des Geldwäschereigesetzes und unterstehen der Aufsicht durch die Finma.
3. Die Trusts selbst sind nicht steuerpflichtig. Die Vermögenswerte und Einkünfte werden zum Zweck der Besteuerung den begünstigten Personen oder dem Errichter zugerechnet (Kreisschreiben Nr. 30 der Schweizerischen Steuerkonferenz vom 22. August 2007).