12.5347 · Fragestunde. Frage · 2012-09-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Zurzeit läuft die zweite Etappe des vom Bundesrat verabschiedeten Sachplans geologische Tiefenlager.
Diese Etappe soll zu einer Konkretisierung der Lagerprojekte und einer Einengung auf mindestens zwei Standorte pro Abfallkategorie führen. Der Prozess ist komplex, und von verschiedener Seite wird ein Marschhalt oder gar eine Anpassung des Sachplanverfahrens verlangt.
Erachtet es der Bundesrat angesichts dieser Entwicklung als notwendig, Änderungen an diesem Verfahren vorzunehmen?