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12.5450 · Fragestunde. Frage · 2012-11-28

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Als Folge des kürzlich präzisierten Bundesgerichtsentscheids zu Retrozessionen bei Finanzprodukten werden die Banken ihre Preispolitik anpassen und Transparenz gemäss dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewährleisten müssen. Für Bankkunden ist es schwierig, an Informationen darüber zu gelangen, ob die Bank Retrozessionen entgegengenommen hat. Angesichts dessen und des Reputationsrisikos, dem der Schweizer Finanzplatz durch ein solches Vergütungssystem ausgesetzt ist, stellt sich folgende Frage:

Gedenkt der Bundesrat, gemäss Artikel 10 Absatz 3 UWG zu handeln?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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